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eHealth-Gesetz (II)

HL7 kritisiert Entgelte

Quelle: Fotolia

Die Standardisierungsorganisation HL7 Deutschland e.V. fordert Änderungen an den Paragraphen im E-Health-Gesetz, die sich mit der Interoperabilität befassen.

Besonders im Visier haben die Standardisierungsexperten jene Passagen im § 291e, in denen festgelegt wird, dass für die Aufnahme ins Interoperabilitätsverzeichnis Entgelte zu entrichten sind. Auf diese Weise würden eine ganze Reihe hoch relevanter nationaler und internationaler Standards ausgeschlossen, da die Standardisierungsorganisationen sich an der Entgeltregelung nicht beteiligen könnten. Konkret genannt werden Standards von DIN, CEN, ISO, DICOM und HL7.

Der zweite Kritikpunkt betrifft den § 291d zur Integration offener Schnittstellen. Die auch im aktuellen Entwurf noch enthaltene Sektorentrennung wird als kontraproduktiv abgelehnt. Stattdessen brauche es horizontale Zuständigkeiten entlang des Pfads der Patientenbehandlung über die Sektorengrenzen hinweg.

Auch dass die ursprünglich geforderten offenen standardisierten Schnittstellen mit dem Kabinettsbeschluss auf Systemwechsel und Archivierung reduziert wurden, wird kritisiert. Ziel müsse es sein, internationale und offene Standards für alle relevanten Kommunikationswege zu platzieren. „Es gibt keine fachlichen Gründe, warum die Verwendung bzw. Adaptierung internationaler Standards nicht gefordert wird und proprietäre Austauschformate bevorzugt werden“, heißt es in der Stellungnahme. Dies führe zu Überbürokratisierung und gefährde letztlich die Patientensicherheit, so HL7 Deutschland.

http://download.hl7.de/stellungnahmen/HL7de_zum_Kabinettsbeschluss_20150630.pdf

(Philipp Grätzel)