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Vernetzung |

Zusatzvergütung für Medikationsplan hält sich in Grenzen

In letzter Minute haben sich die Spitzen der Selbstverwaltung auf eine Vergütung der bundeseinheitlichen Medikationspläne geeinigt. Von den Sätzen des ARMIN-Projekts ist man weit entfernt.

 

In Summe stellt die GKV den Ärzten für Erstellung und Aktualisierung von Medikationsplänen im ersten Jahr 163 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung, außerhalb des sonstigen Budgets. Ob das jetzt viel oder wenig ist, darüber dürfte innerhalb der Ärzteschaft diskutiert werden. KBV-Hausärzte-Chefin Regina Feldmann zeigte sich zufrieden, wenn auch nicht begeistert. Hausärzte-Chef Ulrich Weigeldt sprach dagegen von einem „Ein-Euro-Job“ für Ärzte und prognostizierte, dass der Medikationsplan bei diesem Erstattungsmodus kein Erfolg werde.

 

Hausärztechef übt sich in Polemik

Die Wahrheit dürfte irgendwo dazwischen liegen, denn wieviel Geld ein Arzt letztlich „pro Medikationsplan“ bekommt, lässt sich nur überschlagsweise berechnen. Es wurde ein relativ komplexer Erstattungsmodus gewählt. Als formal anspruchsberechtigt gelten auf Basis der gesetzlichen Regelungen Patienten mit mindestens drei Dauermedikamenten, also etwa 20 Millionen Versicherte.

 

Wenn die alle innerhalb eines Jahres einen Medikationsplan bekämen, erhielte der Arzt im Schnitt nur 8 Euro pro Plan. Unter der Annahme, das nur jeder dritte Anspruchsberechtigte im ersten Jahr versorgt wird, wären es entsprechend im Schnitt 24 Euro, immer noch weit entfernt von jenen 100 Euro für die Erstellung und 22 Euro pro Quartal für die Aktualisierungen, die im ARMIN-Projekt gezahlt werden.

 

Aufschlag auf die Chronikerpauschale

Der tatsächliche Abrechnungsmodus ist aber komplizierter, sodass die geschilderte Abschätzung durch Division von Gesamtsumme und Anspruchsberechtigten eher theoretischer Natur ist. Eine Einzelleistungsvergütung für die Erstellung eines Medikationsplans gibt es nur ausnahmsweise. Sie beträgt dann rund vier Euro, also extrem wenig. Der Normalfall bei Hausärzten ist freilich ein Zuschlag auf die Chronikerpauschale, bei Fachärzten ein Zuschlag auf die Grundpauschale. Diese Zuschläge werden unabhängig davon bezahlt, ob ein Medikationsplan erstellt wird oder nicht.

 

Sie belaufen sich bei derzeitigem Punktwert auf rund 4 Euro pro Patient und Jahr, sodass die tatsächliche Vergütung wesentlich davon abhängt, welcher Anteil der chronischen Patienten einer Arztpraxis tatsächlich einen Medikationsplan in Anspruch nimmt. Streng genommen besteht damit kein echter finanzieller Anreiz für die Ärzte, einen Medikationsplan nach E-Health-Gesetz auszustellen. Sie sind allerdings verpflichtet, ihn anzubieten, sodass es interessant wird, zu sehen, ob das in der Praxis ausreicht, um den Plan zu einem Erfolg zu machen.

 

Text: Redaktion E-HEALTH-COM