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Verhandlungen zu eGesundheitskarte für Flüchtlinge in Rheinland-Pfalz abgeschlossen

Die von Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler ins Leben gerufene Arbeitsgruppe „Elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge“, bestehend aus Vertretern der Landesregierung, der gesetzlichen Krankenkassen, der Kommunen sowie der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, hat ihre Verhandlungen über die Inhalte und den Text einer rheinland-pfälzischen Rahmenvereinbarung erfolgreich abgeschlossen.

 

Vertragspartner sind das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie und die gesetzlichen Krankenkassen. Die Rahmenvereinbarung soll nun in Kürze unterzeichnet werden und anschließend allen Landkreisen und kreisfreien Städten die Gelegenheit gegeben werden, ihr beizutreten.


Den für die Krankenhilfe der Flüchtlinge zuständigen Behörden, also den Kreisen und kreisfreien Städten wird es durch einen Beitritt zur bestehenden Rahmenvereinbarung erleichtert, die elektronische Gesundheitskarte für Asylbewerber einzuführen. Jede Kommune entscheidet selbst, ob sie der Rahmenvereinbarung beitreten möchte oder nicht. Die Rahmenvereinbarung bietet den zuständigen Behörden deutliche Vorteile in der medizinischen Versorgung der Asylsuchenden, unter anderem beim Personaleinsatz, der Abrechnung medizinischer Leistungen und der medizinischen Betreuung.


Die Vereinbarung erfasst ausschließlich die Flüchtlinge, die die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz bereits verlassen haben und den Kreisen und kreisfreien Städten zugewiesen wurden.

 

Bisher müssen Flüchtlinge, die nach einem Aufenthalt in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes einer Kommune zugewiesen werden, für jeden Arztbesuch zunächst einen Behandlungsschein bei der zuständigen Behörde beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kommunen entscheiden dabei über die Behandlungsnotwendigkeit. Das überfordert diese häufig und macht regelhaft eine Befassung einer Amtsärztin beziehungsweise eines Amtsarztes des Öffentlichen Gesundheitsdienstes mit dem Anliegen erforderlich. Mit der Gesundheitskarte werden Asylsuchende mit Schmerzzuständen und akuten Erkrankungen direkt in eine Praxis gehen und eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen können. Dadurch wird der Zugang zur notwendigen medizinischen Versorgung erleichtert und kann schneller erfolgen.


Diese Einschränkung der medizinischen Versorgung für Flüchtlinge gegenüber der Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte, ist im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt und wird in dieser Form weiterhin Bestand haben.


Die Vereinbarungspartner haben vor diesem Hintergrund einen Leistungsumfang gemeinsam definiert, der die Bedürfnisse der Flüchtlinge und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt und zugleich ein möglichst unbürokratisches Verfahren der Leistungsgewährung festlegt.
Die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen werden durch die Einführung nicht belastet, weil den teilnehmenden Kassen keine Mehrkosten entstehen und die Kosten medizinischer Behandlungen wie bisher aus öffentlichen Geldern, hier der zuständigen Behörden, finanziert werden.


Die Rahmenvereinbarung regelt die Kostenerstattung für die gesetzlichen Krankenkassen, die in diesem Fall als Dienstleister für die Kommunen tätig werden und dafür eine Verwaltungsgebühr in Höhe von acht Prozent der entstandenen Leistungsaufwendungen, mindestens jedoch 10 Euro pro angefangenem Betreuungsmonat je Leistungsberechtigten, erhalten. Die Kosten werden nach zwei abgerechneten Quartalen evaluiert.


Die Erfahrungen in Hamburg und Bremen haben gezeigt, dass es dort zu Einsparungen in der jeweiligen Verwaltung gekommen ist. Die beitretenden Kommunen profitieren neben dem Bürokratieabbau außerdem von der Erfahrung und den Strukturen der Gesetzlichen Krankenversicherung.