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Vernetzung |

Ärztlicher Beirat NRW fordert Medikationsplan mit Patienteninformation

Die Einführung des Medikationsplans, auf den Versicherte mit mindestens drei parallel verordneten Arzneimitteln ab 1. Oktober Anspruch haben, sollte von Patienteninformationen begleitet werden. So ließe sich eine bessere Mitarbeit und Nutzung der Medikationspläne durch die Patientinnen und Patienten erreichen, so der „Ärztliche Beirat zur Begleitung des Aufbaus einer Telematik-Infrastruktur für das Gesundheitswesen in Nordrhein-Westfalen“ in einem heute veröffentlichten Memorandum. „Unser Beirat bietet seine Mitarbeit bei der Erstellung von Patienteninformationen an“, so die Vorsitzenden Dr. Christiane Groß (Ärztekammer Nordrhein) und Dr. Dr. Hans-Jürgen Bickmann (Ärztekammer Westfalen-Lippe). 

 

Das sogenannte E-Health-Gesetz sieht vor, dass der Medikationsplan zunächst in Papierform erstellt wird. Ab 2018 soll der Plan dann auch elektronisch geführt werden können. Dann müssen die Informationen in den von Vertragsärzten zur Verordnung genutzten EDV-Programmen und in den Systemen der Apotheken einheitlich abgebildet werden, sodass sie zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit genutzt werden können.

 

Der Ärztliche Beirat ist auch bereit, an Leitfäden für Software-Hersteller sowie für Ärztinnen Ärzte mitzuarbeiten und sich an Erprobungsprojekten zu beteiligen. Im Wortlaut findet sich das „Memorandum des Ärztlichen Beirates zum Medikationsplan nach § 31a SGB V“ im Internet unter  www.aekno.de/aerztlicher_Beirat.

 

Memorandum des Ärztlichen Beirates zum Medikationsplan nach § 31a SGB V (33,67 KB)