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Vernetzung |

1,5 Milliarden aus Gesundheitsfonds für GKV beschlossen

Quelle: Fotolia

Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, der vorsieht, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen 2017 einen Zuschuss von 1,5 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds erhalten. Der Beschluss erfolgte im Rahmen eines Gesetzes für Gesundheitsleistungen. Mit der Finanzspitze sollen Mehrbelastungen bei der gesundheitlichen Versorgung von Asylberechtigten und beim Aufbau der Telematik-Infrastruktur ausgeglichen werden. Die Regelungen sollen überwiegend zum 1. Januar 2017 - im Wahljahr- in Kraft treten.

 

Der Beschluss bleibt nicht ohne Kritik. So ließ etwa Adolf Bauer, Präsident des Sozialverbands Deutschlands e.V. verlauten: „Der Gesundheitsfonds darf nicht ausgeschlachtet werden. Insbesondere die Mehrausgaben für die Gesundheitsversorgung geflüchteter Menschen sind als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zwingend aus Steuermitteln zu finanzieren. Statt auf Reserven zurückzugreifen, sollten die Finanzierungsprobleme an der Wurzel gepackt werden. Eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Gesundheitskosten, wie unser Verband sie seit Langem fordert, ist deshalb unverzichtbar.“

 

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag , Maria Klein-Schmeink, hatte bereits im Juni Kritik an dem Vorhaben geäußert: "Es ist unlauter und perfide, die Versorgung von Flüchtlingen als Grund für den Griff in den Gesundheitsfonds vorzuschieben. Mit diesem vorgezogenen Wahlkampmanöver will die Große Koalition einen spürbaren Anstieg der von ihr zu verantwortenden Zusatzbeiträge vermeiden. Diese steigen nicht wegen der Versorgung von Flüchtlingen, sondern weil die Koalition die Arbeitgeber nicht mehr an den allgemeinen Anstieg von Kosten für die medizinische Behandlung der Bevölkerung beteiligt und diese Kosten ausschließlich dem Versicherten aufbürdet. Die Union scheint im Wahljahr Angst vor dem eigenen Konzept zu haben und versucht sich mit der Regelung über den Wahltermin zu retten."