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		<title>E-HEALTH-COM: Aktuelle Nachrichten</title>
		<link>http://www.e-health-com.eu/</link>
		<description>Nachrichten von E-HEALTH-COM</description>
		<language>de</language>
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			<title>E-HEALTH-COM: Aktuelle Nachrichten</title>
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			<description>Nachrichten von E-HEALTH-COM</description>
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		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
		
		
		
		<lastBuildDate>Thu, 23 May 2013 13:20:00 +0200</lastBuildDate>
		
		
		<item>
			<title>MedTech: Aachener Cluster „Personalisierte Medizintechnik“ präsentiert Ergebnisse</title>
			<link>http://www.e-health-com.eu/details-news/medtech-aachener-cluster-personalisierte-medizintechnik-praesentiert-ergebnisse/a8422ad93580a2bf3428c50fef1e95c7/</link>
			<description>Rund 40 Partner aus der Wissenschafts- und Ingenieurlandschaft der Region Aachen hatten sich vor...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Rund 40 Partner aus der Wissenschafts- und Ingenieurlandschaft der Region Aachen hatten sich vor drei Jahren im Rahmen des Projekts<link http://www.medtec-innrw.de / - external-link-new-window> „innovating medical technology in.nrw“</link> zusammengeschlossen, um patientenadaptierte medizintechnische Lösungen für die Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu erarbeiten. Die NRW-Landesregierung und die Europäische Union investierten 13 Millionen Euro in das Projekt. <br /><br />Nun werden die in den sechs Teilvorhaben forschenden Spezialisten zeigen, welche maßgeschneiderten Lösungen für innovative Produkte und Therapien für die Behandlung kardiovaskulärer Erkrankungen entwickelt werden konnten.<br /><br />Eines der Vorhaben beschäftigt sich mit der Verbesserung telemedizinischer Rettungsassistenzsysteme, kurz TemRas. 30 Prozent rettungsdienstlicher Aktivitäten sind heute auf Herz-Kreislauf-Notfälle zurückzuführen, die eine schnelle Erkennung, Behandlung und Therapieeinleitung erfordern. TemRas bietet dem Rettungsdienstpersonal nun die Möglichkeit, einen Telenotarzt zur sofortigen Unterstützung der Notfallversorgung jederzeit hinzuzuziehen. Durch eine informationstechnologische Vernetzung werden dem Telenotarzt Vitalparameter sowie Bild- und Videomaterial von der Einsatzstelle und aus dem Rettungswagen live übermittelt, so dass dieser insbesondere dann ärztlich unterstützen kann, wenn kein Notarzt vor Ort verfügbar ist. <br /><br />Das Ziel des Teilprojektes war es, das Konsultationssystem zu miniaturisieren und durch zusätzliche diagnostische Komponenten, wie beispielsweise ein bluetooth-fähiges Stethoskop, zu erweitern. Das System wird zurzeit bereits in ausgewählten Rettungsdienstbereichen in NRW getestet.
<br />Interessenten sind eingeladen, sich im Rahmen des Abschlusssymposiums am 18. Juni von 13 bis 16.30 Uhr im SuperC der RWTH Aachen (im Vorfeld des internationalen Life Sciences-Kongresses „Biomedica“) einen Überblick über die Projektergebnisse zu verschaffen. Dann wird auch die neue Broschüre „PaCE – patient costumized engineering“ veröffentlicht, in der - neben den Zielen und Visionen des Projekts und der Vorstellung der Teilprojekte - u.a. auch die gesellschaftlichen Chancen und Perspektiven der personalisierten Medizintechnik dargestellt werden. ]]></content:encoded>
			<category>Startseite News</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 23 May 2013 13:20:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Medical Apps</title>
			<link>http://www.e-health-com.eu/details-news/medical-apps/4a0abb99a2811f790bf578a1d3601d07/</link>
			<description>Apps und Mobilgeräte sind aus dem Alltag in Kliniken kaum noch wegzudenken. Doch welche Risiken...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal">Der Markt für Smartphones und Tablet-PCs boomt nach wie vor unaufhaltsam und mit ihnen auch das Angebot passender Software -<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>der allseits beliebten “Apps”. Längst haben diese mobilen Angebote die Grenzen einer lediglich privaten Anwendung verlassen und werden professionell eingesetzt, wo sie zur Verbesserung und Vereinfachung des Arbeitsalltags führen sollen. Diese Situation bildet sich extensiv auch im medizinischen Kontext ab, wo Apps für als Lösungen für eine Vielzahl medizinischer Themen im Gespräch sind oder schon konkret Anwendung finden. </p>
<p class="MsoNormal">&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal">Ein Blick in die vorhandenen Literatur zum Stichwort “Medizinische Apps” liefert Beispiele, wie den Einsatz medizinsicher Apps zur mobilen Visite mit Datenerfas­sung am Krankenbett, Zugriff auf Daten aus dem Krankenhausinformationssystem, diktieren von Arztbriefen mit digitaler Spracherkennung, OP-Plan Ansicht, Terminplan für Patienten, Medikamenten-Datenbanken, Anforde­rungen und Auftragserteilung, Dokumentation, automatisierte Auswertung von Vitalparametern oder Patienteninformationen belegen. Die Liste der möglichen Anwendungsfelder wird stetig länger.</p>
<p class="MsoNormal">&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal">Für Hersteller und Anwender sind medizinische Applikationen (meist “Medical Apps” genannt) jedoch nicht ohne Risiko. Trotz der Tatsache, dass sie im medizinischen Kontext eingesetzt werden, kann es sich je nach Zweckbestimmung des Herstellers bei der App um eine Software handeln, die von den rechtlichen Grundlagen betrachtet regulatorisch als Medizinprodukt einzustufen ist. Die korrekte Beantwortung der Frage, wann eine App ein Medizinprodukt ist, hat Auswirkungen auf die haftungs- und wettbewerbsrechtliche Verantwortlichkeit des Herstellers. </p>
<p class="MsoNormal">&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal">Diese Entwicklung ist nicht nur in den USA zu bemerken, wo die amerikanische Zulassungsbehörde FDA (Food and Drug Ad­ministration) zu Beginn des Jahres 2011 erstmals eine radiologische Applikation für Mobilgeräte zugelassen hat. Auch in Deutschland werden bereits medizinische Applikationen nach dem notwendigen regulatorischen Bewertungsverfahren gemäß deutschem Medizinprodukterecht und der europäischen Richtlinie “Medical Device Directive” (MDD) als Medizinprodukt vermarktet.</p>
<p class="MsoNormal">&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal">Das Inverkehrbringen eines Medizinprodukts ohne entsprechende Konformitätsbewertung kann einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellen, was eine Abmahnung, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche der Wettbewerber zur Folge haben kann. Zudem kann der Einsatz von mobilen Endgeräten im klinischen Setting eine weitere Haftungsfalle im hygienischen Zusammenhang bergen, wenn die Verbreitung von Erregern auf den Einsatz mobiler Endgeräten zurückfüh­ren ist.</p>
<p class="MsoNormal">&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal"><b>App als Medizinprodukt</b></p>
<p class="MsoNormal">Medizinische Applikationen können rechtlich/regulatorisch als Medizinprodukte eingestuft werden. Hierbei ist zunächst auf die Eigenschaft der App als Software abzustellen. Ob die Klassifizierung als Medizinprodukt korrekt ist, richtet sich nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) und den maßgeblichen relevanten europäischen Richtlinien, insbesondere der Medical Device Directive 93/42/EWG. Seit dem Jahr 2010 und nach Novellierung des MPG durch das<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>4. MPG-Änderungsgesetz kann Software begrifflich ein Medizinprodukt sein. Dies gilt jetzt auch für Stand-alone Software, die nicht mehr nur allein zur Funktions­fähigkeit eines Medizinprodukts eingesetzt wird. Entscheidend für die Frage “Medizinprodukt ja oder nein” ist die vom Hersteller zugewiesene Zweckbestimmung. Wenn der Hersteller seinem Produkt eine medizinische Zweckbestimmung zuweist wird diese zum Medizinprodukt. Ob die Zweckbestimmung eine medizinische ist, richtet sich explizit nach den Begrifflichkeiten, wie sie § 3 MPG vorgibt.</p>
<p class="MsoNormal">&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal"><b>MEDDEV-Leitfaden 2.1/6</b></p>
<p class="MsoNormal">Zur weiteren Verdeutlichung der Aspekte, welche entscheidend für die Einordnung von “Stand-Alone“-Software als Medizinprodukt sind, hat die EU-Kommission am 12. Januar 2012 mit dem MEDDEV-Leitfaden 2.1/6 eine entsprechende Empfehlung abgegeben. Obwohl die Leitlinie rechtlich nicht verbindlich ist, kann sie durchaus hilfreich bei der Klassifizierung sein. </p>
<p class="MsoNormal">&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal">Ausgangspunkt der Leitlinie ist der Begriff des Medizinprodukts entsprechend dem Begriff des deutschen Medizinproduktegesetzes. Weiter wird der Begriff der “Stand-Alone“-Software in den Kontext gesetzt als Software, die nicht Teil eines Medizinprodukts ist und selbst eine medizinische Zweckbestimmung aufweist. Diese kann ein Gerät direkt steuern (z.B. im Sinne einer therapeutischen Bestrahlung), Informationen liefern, die sofortige Entscheidungen aus­löst (z.B. Blutzucker-Messgeräte) oder das medizinische Personal unterstützen (z.B. in der EKG-Interpretation).</p>
<p class="MsoNormal">&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal">Beispiele für Stand-Alone-Software als Medizinprodukt nach dem MEDDEV-Leitfaden 2.1/6</p>
<p class="MsoNormal" style="margin-left:36.0pt;text-indent:-18.0pt;mso-list:l0 level1 lfo1"><span style="mso-list:Ignore">●<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span></span>Software, die indivi­duelle Patientendaten zusammenführt, die dem Arzt bei der Diagnose, der Prognose und der Behandlung hilft</p>
<p class="MsoNormal" style="margin-left:36.0pt;text-indent:-18.0pt;mso-list:l0 level1 lfo1"><span style="mso-list:Ignore">●<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span></span>Software, die bei der Planung einer Strahlentherapie oder bei der Behandlung mit Zytostatika eingesetzt wird und mit deren Hilfe die Dosierung für einen speziellen Patienten errechnet werden soll</p>
<p class="MsoNormal" style="margin-left:36.0pt;text-indent:-18.0pt;mso-list:l0 level1 lfo1"><span style="mso-list:Ignore">●<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span></span>Diagnosesoftware, die auch in Form einer App, automatisch Röntgenbilder einlesen und bewerten soll</p>
<p class="MsoNormal">&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal">Reine softwarebasierte Informationssysteme, die Daten archivieren oder transferieren werden nicht als Medizinprodukte gesehen. Das gleiche gilt für Krankenhausinformationssysteme des Krankenhausmanagements zum Zweck der Abwicklung von Abrechnungen oder Patientendaten im Zusammenspiel mit der Versicherung.</p>
<p class="MsoNormal">&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal"><b>Hersteller entscheidet selbst</b></p>
<p class="MsoNormal">Wie oben bereits ausgeführt, trifft der Hersteller selbst die Entscheidung, ob die App als Medizinprodukt eingestuft wird. Maßgeblich ist die medizinische Zweckbestimmung. Wenn die App therapeutische und/oder diagnostische Anwendungen haben soll, müssen vor der Vermarktung zwingend die besonderen regulatorischen Anforderungen eingehalten werden. </p>
<p class="MsoNormal">&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal">Nach § 6 MPG dürfen in Deutschland Medizinprodukte - und damit auch Apps, die als solche klassifiziert werden - bis auf wenige spezielle Ausnahmen nur mit einem korrekt angebrachten CE-Kennzeichen an Dritte abgegeben und damit in Verkehr gebracht werden. Für das CE-Kennzeichen muss zunächst ein sogenanntes<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>“Konformitätsbewertungsverfahren” durchgeführt werden, welches sich im einzelnen nach der Risikoklasse (I, IIa, IIb und III sowie Is und Im), in die das Medizinprodukt eingestuft wird, richtet. Für die Einstufung in die Klassen ist das jeweilige Gefährlichkeits- und Risikopotential des Medizinprodukts entscheidet. Die Klasse I hat die geringsten potentiellen Risiken, Klasse III die stärksten. Klasse-III-Medizinprodukte müssen sich zwingend einer klinischen Prüfung zur Generierung von Daten zum Konformitätsverfahren unterziehen. Bei Klasse I reicht der Nachweis aus vorhandener Literatur in Form einer klinischen Bewertung bereits aus.</p>
<p class="MsoNormal">&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal">Handelt es sich um Medizinprodukte der Klasse I, darf der Hersteller selbst die Konfor­mität mit der Medizinprodukterichtlinie erklären. Bei Medizinprodukten der Klassen 1m/1* und höher muss er eine sogenannte „benannte Stelle“ beteiligen, die u.a. den Entwurf und die Fertigung überprüft. Nachdem die Konformität erklärt ist, darf die CE-Kennzeichnung aufgebracht wer­den, womit der Hersteller versichert, dass alle maßgeblichen regulatorischen Anforderun­gen eingehalten wurden.</p>
<p class="MsoNormal">&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal"><b>Haftung</b></p>
<p class="MsoNormal">Der Hersteller geht ein Haftungsrisiko ein, wenn er die Anforderungen ignoriert, die Software nicht korrekt beschreibt und in die falsche Risikoklasse einstuft. Die Folge wäre, dass aufgrund von unzutreffend erhobener Daten oder inadäquater Beteiligung der benannten Stelle ein Medizinprodukt ohne entsprechende CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht würde. Für solche Fälle sieht das Medizinproduktegesetz entsprechende Sanktionen vor. Neben diesem Risiko könnten Wettbewerber Unterlassungs- und/oder Schadensersatzansprüche geltend machen, denn nach der Rechtsprechung ist der Verstoß gegen das Gebot, Medizinprodukte nur mit CE-Kennzeichen in den Verkehr zu bringen, regelmäßig zugleich ein Verstoß nach §§ 3, 4 Nr. 11 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und damit ein wettbewerbswidriges Verhalten.</p>
<p class="MsoNormal">&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal">Die zivilrechtliche Haftung bei Schäden im Zusammenhang mit der Anwendung entspricht der Rechtslage, wie sie für andere Medizinprodukte auch gilt. Die Anforderungen richten sich nach allgemeinem Zivilrecht, da das Medizinproduktegesetz keine besondere Anspruchsgrundlage für die Haftung enthält. Wichtige Gesetze sind das Produkthaftungsgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch mit dem allgemeinen und besonderen Haftungsrecht. <span style="font-family:&quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;;mso-fareast-font-family:&quot;Times New Roman&quot;"><span style="mso-spacerun:yes">&nbsp;</span></span></p>
<p class="MsoNormal">&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal">Anwender von Apps zu medizinischen Zwecken sollten beachten, das Apps existieren, die einmal das regulierte Verfahren des Konformitätsbewertungsverfahrens durchlaufen haben und damit prinzipiell bestimmte Sicherheitsanforderungen aufweisen können. Bei andern ist dies nicht der Fall.<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Letztere können unter Umständen dennoch medizinisch einsetzbar sein, ohne dass ihnen diese Zweckbestimmung ausdrücklich zugewiesen wurde. Die Konformitätsbewertung dient der Sicherstellung der Übereinstimmung mit den regulatorischen Anforderungen des europäischen und nationalen Rechts. Hiermit soll die Sicherheit des Verkehrs mit Medizinprodukten sichergestellt werden. Für den Anwender bedeutet dies im Ergebnis, dass nur Apps zu diagnostischen und therapeutischen Zwecken eingesetzt werden, die entsprechend CE-zertifiziert sind.</p>
<p class="MsoNormal">&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal"><b>Hygiene</b></p>
<p class="MsoNormal">Nachdem bereits die Anwendung von Apps in der Medizin nicht ohne Weiteres möglich ist, sind auch mobile Endgeräten risikobehaftet. Apps sind regelmäßig nicht ohne Smartphones oder Tablet-PCs, also mobilen Endgeräten, einsetzbar. Naturgemäß haben die Geräte häufigen Handkontakt, so dass eine Kontamination und Verbreitung von Krankheitserregern möglich ist. Mobile Kommunikationsgeräte und Computertastaturen sind laut Literatur häufig Träger krankmachender Bakterien.<span style="mso-spacerun:yes">&nbsp; </span>Bei nicht ordnungsgemäßer Desinfektion entsprechend den vorgesehenen Leitlinien und Empfehlungen kann für dem jeweils Verantwortlichen gegenüber den Patienten ein Haftungsrisiko entstehen. Rechtlich wird das Indiz einer Sorgfaltspflichtverletzung angenommen, wenn eine Infektion und ein daraus resultierender Schaden bei einem Patienten auftritt.</p>
<p class="MsoNormal">&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal">Die Beachtung allgemeiner Hygienegrundsätze und -strategien, Mitarbeiterschulungen, Anleitungen zur Händedesinfektion, klare Richtlinien zur Desinfektion der Geräte sowie Beschränkungen des Einsatzes von mobilen Endgeräten in Hoch-Risiko Bereichen wie Operationssälen oder Brandstationen sind zur Prävention geeignet. Applikatio­nen zur standardisierten Reinigung von Tablet-PCs, wie z.B. “deBac-app”, können hier zudem Unterstützung leisten.</p>
<p class="MsoNormal">&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal">Für die Hygiene maßgebliche gesetzlichen Regeln enthalten neben dem Bundesinfektionsschutzgesetz die landesspezifische Hygieneverordnungen. Weiter beachtenswerte Regeln sind die entsprechenden Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts respektive der Kommis­sion für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO). Wenn der oder die Verantwortliche die gesetzlichen Grundlagen und Standards einhält ist dies ein bedeutender Aspekt der zivilrechtlichen Haftungsprävention und sollte daher dringend beachtet werden. </p>

<p class="MsoNormal"><b>Fazit</b></p>
<p class="MsoNormal">Mobile Endgeräte und Apps werden privat und professionell eingesetzt. In Anbetracht der Marktentwicklung in diesem Segment ist damit zu rechnen, dass die Anwendungsfelder immer vielfältiger werden und sich auch im professionellen Bereich ausweiten. <a name="_GoBack"></a>Wenn der Hersteller ihnen eine medizinische Zweckbestimmung zuweist können diese als Stand-alone-Software Medizinprodukte sein. Auch in Deutschland werden Apps bereits als Medizinprodukte vermarktet. </p>
<p class="MsoNormal">&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal">Die den maßgeblichen regulatorischen Anforderungen des deutschen und europäischen Rechts entsprechenden Apps erfüllen die Anforderungen des MPG und der Richtlinie MDD an ein Medizinprodukt. Das Konformitätsbewertungsverfahren dient der Sicherheit für den medizinischen Einsatzbereich und muss vom Hersteller im Sinne des Patientenschutzes und der Haftungsprävention beachtet werden. Mit mobilen Endgeräten kann aufgrund des häufigen Handkontakts für die Anwender im medizinischen Kontext ein Haftungsrisiko einhergehen. Die Geräte sollten daher ausreichend und entsprechend den maßgeblichen Vorschriften und Richtlinien hygienisch gereinigt werden. </p>
<p class="MsoNormal">&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal">Autoren: </p>
<p class="MsoNormal"></p>
<p class="MsoNormal"> </p>
<p class="MsoNormal">Rechtsanwalt Dr. iur. Oliver Pramann, Fachanwalt für Medizinrecht, Hannover</p>
<p class="MsoNormal">&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal">Dr. med. Urs-Vito Albrecht, MPH, PLRI MedAppLab, P. L. Reichertz Institut für Medizinische Informatik der Medizinischen Hochschule Hannover</p>]]></content:encoded>
			<category>Top-Thema</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 22 May 2013 16:20:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>gematik: KBV-Antrag zur freiwilligen Nutzung des Versichertenstammdatenmanagements</title>
			<link>http://www.e-health-com.eu/details-news/gematik-kbv-antrag-zur-freiwilligen-nutzung-des-versichertenstammdatenmanagements/d5bdebe023245d22a1ff1603064124e1/</link>
			<description>Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat in die 42. Gesellschafterversammlung (GSV) der...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat in die 42. Gesellschafterversammlung (GSV) der gematik am 22.03.2013 einen Antrag auf die Freiwilligkeit der Nutzung des Versichertenstammdatenmanagements zu Beginn des Online-Rollouts (Stufe 1) durch die Leistungserbringer eingebracht, bestätigte die gematik auf Nachfrage von E-HEALTH-COM. In einem zweiten Teil des Antrags wurde vorgeschlagen, bereits während der Erprobung und beim Online-Rollout Patientenkioske in den Geschäftsstellen der Krankenkassen aufzustellen, mit denen ein Online-Versichertenstammdatenabgleich außerhalb einer Arzt- oder Psychotherapeutenpraxis erfolgt. Die gematik kann nicht die gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung der Leistungserbringer zum Online-Versichertenstammdatenmanagement aufheben. Daher wurde im Rahmen der Sitzung der Teil des Beschlussvorschlags, der die Freiwilligkeit der Nutzung des Versichertenstammdatenmanagements betrifft, von der<br />KBV zurückgezogen und insofern gar nicht beraten.
<br />Auch wurde über den zweiten Antragsteil zur Aufstellung von Patientenkiosken kein Beschluss gefasst, da zuvor geprüft werden müsse, ob diese Thematik im Rahmen der gematik entschieden werden kann, so die gematik gegenüber E-HEALTH-COM.
<br />Aktuell kommt die gematik, laut eigener Aussage, mit dem Projekt Telematikinfrastruktur und elektronische Gesundheitskarte aufgrund der konstruktiven Zusammenarbeit mit allen ihren Gesellschaftern gut voran. Innerhalb der Gremien der gematik, wie etwa in der Gesellschafterversammlung und dem Lenkungsausschuss, würden alle Aspekte der Telematikinfrastruktur und der elektronischen Gesundheitskarte offen diskutiert und dann konsentiert. Auf diese Weise würden die Interessen aller Akteure aktiv vertreten, so dass Lösungen zum Nutzen aller beteiligten Interessengruppen erreicht werden könnten.]]></content:encoded>
			<category>Startseite News</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 21 May 2013 13:15:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Ärzteschaft: Online-Umfrage zum Schnittstellenmanagement gestartet </title>
			<link>http://www.e-health-com.eu/details-news/aerzteschaft-online-umfrage-zum-schnittstellenmanagement-gestartet/a9636ff6adacfcdfee7231db438edf06/</link>
			<description> Ein organisiertes Schnittstellenmanagement gewinnt zunehmend an Bedeutung und kann zur Optimierung...</description>
			<content:encoded><![CDATA[ Ein organisiertes Schnittstellenmanagement gewinnt zunehmend an Bedeutung und kann zur Optimierung der sektorenübergreifenden Versorgung beitragen. Aus diesem Grund hat eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe im Auftrag der Bundesärztekammer (BÄK) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) unter Moderation des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ) entsprechende Empfehlungen zum ärztlichen Schnittstellenmanagement zwischen den Versorgungssektoren erarbeitet. 

Seit März 2012 steht die erste Auflage der Checklisten allen Interessenten kostenlos zur Verfügung. Sie umfasst Kriterien für die Einweisung bzw. Aufnahme in das Krankenhaus sowie Entlassungsvorbereitung und Entlassung aus der Klinik. Die Checklisten sollen Medizinern in Krankenhaus und Praxis als Orientierungshilfe für die Gestaltung des Schnittstellenmanagements in der eigenen Einrichtung dienen. 
Die Checklisten können <link http://leitlinienportal.aezq.de/umfrage/index.php?sid=43173&lang=de - - "Opens external link in new window">hier</link>&nbsp; bis zum 16. August 2013 kritisch begutachtet werden. Ärzte aus ambulanten und stationären Einrichtungen sind eingeladen, ihre Erfahrungen zurückzumelden, um die Checklisten noch praxistauglicher zu gestalten. Dabei besteht die Möglichkeit, die Praktikabilität und Notwendigkeit der einzelnen Abschnitte und Empfehlungen der Checklisten zu evaluieren. Außerdem möchten die Autoren der Checklisten von den Teilnehmern erfahren, ob in ihren Einrichtungen bereits ein organisiertes Schnittstellenmanagement etabliert ist. 

Ab Ende Mai erhalten Ärzte und andere Interessierte auf der <link http://www.arztbibliothek.de/schnittstellenmanagement - external-link-new-window "Opens external link in new window">ARZTBIBLIOTHEK </link>wichtige und nützliche Informationen rund um das Thema ärztliches Schnittstellenmanagement. Das Wissensportal wird neben den Checklisten weitere Tools, Projekte, Links und Dokumente bieten. ]]></content:encoded>
			<category>Startseite News</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 16 May 2013 10:58:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Telemedizin: Neues Stroke-Einsatz-Mobil STEMO vorgestellt</title>
			<link>http://www.e-health-com.eu/details-news/telemedizin-neues-stroke-einsatz-mobil-stemo-vorgestellt/68423dce7720e0594a5671aa3b0529fd/</link>
			<description>Schlaganfallpatienten sollen künftig noch besser präklinisch versorgt werden.  Kernstück der neuen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Schlaganfallpatienten sollen künftig noch besser präklinisch versorgt werden.  Kernstück der neuen Schlaganfallversorgungslösung ist das  Spezialrettungsfahrzeug Stroke-Einsatz-Mobil STEMO, das in einer Kooperation des  Centrum für Schlaganfallforschung Berlin an der Charité, der Berliner Feuerwehr  und dem Brandenburger Unternehmen MEYTEC GmbH Informationssysteme entwickelt  wurde. 

Das Fahrzeug enthält neben einer notfallmedizinischen Ausstattung die  erforderliche Laborauststattung für Schlaganfallpatienten, einen mobilen  Kopf-CT-Scanner des Herstellers NeuroLogica sowie umfangreiches  Telemedizin-Equipment. Die telemedizinische Zusammenarbeit mit  Schlaganfallzentren erfolgt mit einer spezifischen Breitbandtechnologie für  Echtzeitübertragung, wobei als Mobilfunktechnologie auch der neue Standard LTE  (Long Term Evolution) genutzt werden kann. 

Die Fahrzeuge sollen vom Unternehmen  BINZ Ambulance- und Umwelttechnik GmbH in Illmenau, Thüringen, produziert  werden, das auf die Ausstattung von Feuerwehr- und Sonderfahrzeugen sowie mobile  Kliniken spezialisiert ist]]></content:encoded>
			<category>Startseite News</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 14 May 2013 10:55:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Gesundheitstelematik: gematik im Dialog mit Datenschützern</title>
			<link>http://www.e-health-com.eu/details-news/gesundheitstelematik-gematik-im-dialog-mit-datenschuetzern/0a7979f9722467aef55f73bd866f6daa/</link>
			<description>Die gematik stehe im regelmäßigen Dialog mit den zuständigen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz,...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10.0pt;font-family:&quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Die gematik stehe im regelmäßigen Dialog mit den zuständigen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz, denn Datenschutz und Datensicherheit hätten oberste Priorität beim Aufbau und Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI), des sektorenübergreifenden Kommunikationsnetzes für das Gesundheitswesen, so die gematik in einer heute veröffentlichten Mitteilung. Um den aktuellen Stand des Datenschutzes in der TI und bei der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu diskutieren, hatte der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, Ende April die Unterarbeitsgruppe „elektronische Gesundheitskarte“ in die gematik eingeladen.</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10.0pt;font-family:&quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10.0pt;font-family:&quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Im Fokus des Treffens stand der Online-Rollout (Stufe 1) (ORS1). Das heißt: der Aufbau Telematikinfrastruktur, die Aktualisierung der Versichertenstammdaten und die Basisfunktionalität qualifizierte elektronische Signatur in zwei Testregionen. Die Abteilung „Datenschutz &amp; Informationssicherheit“ der gematik informierte die Unterarbeitsgruppe über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens zur Erprobung des ORS1. Denn für den Erfolg des Projekts sei entscheidend, so die gematik, dass die an der Erprobung teilnehmenden Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenversicherten in den beiden Testregionen Nordwest und Südost zum Thema Datenschutz sachlich, richtig und umfassend informiert werden. Damit werde sichergestellt, dass die zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten in den Testregionen von Beginn an umfassend und kompetent informieren können. </span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10.0pt;font-family:&quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;</span></p>
<p class="MsoNormal"><span style="font-size:10.0pt;font-family:&quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;">Die Unterarbeitsgruppe ist eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Arbeitskreise „Technik“ und „Soziales“ der „Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz des Bundes und der Länder“. Ihre Mitglieder begleiten intensiv das Projekt „Einführung der elektronischen Gesundheitskarte“ und achten vor allem darauf, dass die datenschutzrechtlichen Vorgaben bei der Technik eingehalten werden. Koordiniert wird die Unterarbeitsgruppe von Jürgen H. Müller, Referatsleiter und Leiter der Projektgruppe „elektronische Gesundheitskarte“ beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.<br /></span></p>]]></content:encoded>
			<category>Startseite News</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 14 May 2013 10:34:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>eHealth Week 2013: Vitadock-App ist bei 2. EU SME eHealth Competition ausgezeichnet worden</title>
			<link>http://www.e-health-com.eu/details-news/ehealth-week-2013-vitadock-app-ist-bei-2-eu-sme-ehealth-competition-ausgezeichnet-worden/66452f028cb1795f1aaa42aaf291a745/</link>
			<description>Im Rahmen der eHealth Week in Dublin (13.-15.5.2013) hat die Vizepräsidentin der EU-Kommission...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Im Rahmen der eHealth Week in Dublin (13.-15.5.2013) hat die Vizepräsidentin der EU-Kommission Neelie Kroes heute die Gewinner der 2. EU SME eHealth Competition prämiert. Unter den Gewinnern der Auszeichnung der EU-Kommission ist auch eine Lösung aus Deutschland: Die Firma Medisana hat mit der Vitadock-App zusammen mit zwei Lösungen aus Großbritannien (1. Platz) und Finnland (2. Platz) im Bereich &quot;Champions&quot; überzeugt und den 3. Platz belegt.]]></content:encoded>
			<category>Startseite News</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 13 May 2013 18:18:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Forschung: IAT übernimmt Schlüsselrolle im EU-Forschungsprojekt MOPACT</title>
			<link>http://www.e-health-com.eu/details-news/forschung-iat-uebernimmt-schluesselrolle-im-eu-forschungsprojekt-mopact/6786fd88f53847cb282bb0dbcadba559/</link>
			<description>Die Potentiale des aktiven Alterns für Europa mobilisieren – das ist Ziel des Europäischen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Die Potentiale des aktiven Alterns für Europa mobilisieren – das ist Ziel des Europäischen Forschungsprojektes MOPACT (Mobilizing the Potential of Active Ageing in Europe), mit dem der demografische Wandel gestaltet und die Möglichkeiten für ein unabhängiges Leben im Alter europaweit verbessert werden sollen. Am Kick Off in London Ende April nahmen vom Institut Arbeit und Technik (IAT / Westfälische Hochschule) IAT-Direktor PD Dr. Josef Hilbert, Peter Enste und Sebastian Merkel vom Forschungsschwerpunkt Gesundheitswirtschaft und Lebensqualität teil. 
<br />MOPACT ist ein Schlüsselprojekt im 7. Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Kommission und hat ein ehrgeiziges und klares Ziel: Wissenschaft trägt dazu bei, dass Europäer im Jahre 2020 im Durchschnitt zwei Jahre älter werden als heute. In dem interdisziplinären Projekt sind rund 60 Forscher aus allen Teilen Europas engagiert - vom Biomediziner über Gerontologen und Geriater bis zum Ökonometriker. Es zielt ganz explizit darauf, Spitzenforschung für die Praxis fruchtbar zu machen. Der Projektantrag hat sich in einem Wettbewerb europäischer Spitzenforschung als &quot;handpicked excellence“ durchgesetzt. 
<br />Das IAT nimmt in MOPACT eine Schlüsselrolle wahr. Es koordiniert einen von acht inhaltlichen Arbeitsschwerpunkten über &quot;Die wirtschaftlichen Voraussetzungen und Chancen der EU-Strategie des aktiven Alterns&quot;. Hier wird ein besonderes Augenmerk auf das Wohnungswesen, den Mobilitätssektor sowie die Informations- und Kommunikationstechnologien (IuK) gelegt. Für die Untersuchungen zum Schwerpunkt IuK wird das IAT die Untersuchungen selbst durchführen.
<br />Bei dem Projekt arbeitet das IAT in Deutschland mit dem Soziologen Prof. Rolf Heinze von der Ruhr-Universität Bochum, dem Gerontopsychologen Prof. Jürgen Howe von der TU Braunschweig sowie dem Gerontolgen Prof. Dr. Gerd Naegele von der Dortmunder Forschungsgesellschaft für Gerontologie zusammen. Die Einladung zur MOPACT-Antragstellung geht auf eine jahrelange Zusammenarbeit und gemeinsame Forschungen zurück, die sowohl von der Bundes- und Landesregierung als auch von der Mercator-Stiftung und vom Initiativkreis Ruhrgebiet unterstützt wurden. „MOPACT liefert die Chancen, dass Expertise aus dem Ruhrgebiet und NRW europa- und weltweit bekannt gemacht werden kann“, so der Gesundheitsökonom Josef Hilbert.
<br />Koordiniert wird das gesamte MOPACT Projekt von Prof. Dr. Alan Walker (University of Sheffield), einem der weltweit renommiertesten Altenforscher.]]></content:encoded>
			<category>Startseite News</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 13 May 2013 13:41:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>eGK: Ärzte der KV Nordrhein fordern Austritt der KBV aus gematik</title>
			<link>http://www.e-health-com.eu/details-news/egk-aerzte-der-kv-nordrhein-fordern-austritt-der-kbv-aus-gematik/809e2b28fdea7b82e85439ca56a03087/</link>
			<description>Die Vertreter der nordrheinischen Vertragsärzte sind sich einig: Die Kassenärztliche...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Die Vertreter der nordrheinischen Vertragsärzte sind sich einig: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) soll die Gematik, die Organisation zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, verlassen. Ohne Gegenstimme beschloss die Vertreterversammlung (VV), höchstes Organ der kassenärztlichen Vereinigung, das am Mittwoch in Düsseldorf. 

&quot;Diese Einstimmigkeit bringt die Ablehnung der niedergelassenen Ärzte gegenüber dem geplanten Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) in den Praxen sehr klar zum Ausdruck. Der Stammdatenabgleich ist eine administrative Aufgabe, die eine monströse Bürokratie zum Schaden der Versorgung und der Patienten in die Arztpraxen bringen würde&quot;, sagte Wieland Dietrich, Vorsitzender der Freien Ärzteschaft. 

Gemeinsam mit Dr. Ralph Krolewski vom Hausärzteverband Nordrhein und der HNO-Ärztin Dr. Christiane Friedländer hatte Dietrich dieses Thema auf die Tagesordnung der VV in Nordrhein gebracht. Der Grund: Nach Beschlüssen mehrerer Vertreterversammlungen in Landes- und Bundes-KVen und des Deutschen Ärztetages konnte die KBV am 22. März&nbsp; 2013 bei der gematik nicht erwirken, dass das Versichertenstammdatenmanagement in die Hände der Krankenkassen übergeht. 

Dietrich: &quot;Offenbar ist es nicht möglich, in der gematik die Interessen der niedergelassenen Ärzte durchzusetzen. Deshalb fordern wir die KBV auf auszusteigen.&quot; Die ehrenamtlichen Mitglieder der KBV-VV, sämtlich Vertragsärzte, teilen mehrheitlich diese Auffassung. Dem Bundesgesundheitsministerium stehe - über alle Beschlüsse der Selbstverwaltung hinweg - nämlich immer das Mittel der sogenannten Ersatzvornahme frei, hieß es. ]]></content:encoded>
			<category>Startseite News</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 10 May 2013 10:58:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>eHealth: FH Flensburg unterzeichnet Kooperationsvereinbarung mit dänischem Gesundheitscluster</title>
			<link>http://www.e-health-com.eu/details-news/ehealth-fh-flensburg-unterzeichnet-kooperationsvereinbarung-mit-daenischem-gesundheitscluster/df879583568d48f4ddf60ccecff8b306/</link>
			<description> In den kommenden Jahren soll die Kooperation zwischen dem Institut für eHealth und Management im...</description>
			<content:encoded><![CDATA[ In den kommenden Jahren soll die Kooperation zwischen dem Institut für eHealth und Management im Gesundheitswesen an der Fachhochschule Flensburg sowie dem dänischen Gesundheitscluster &quot;Welfare Tech&quot; noch verstärkt werden. Dies wurde durch eine Kooperationsvereinbarung zwischen der dänischen Gesundheitswirtschaft und der Fachhochschule Flensburg besiegelt.<br /><br />&quot;Bei dieser Zusammenarbeit geht es um die praxisnahe Forschung und Initiierung von gemeinsamen Projekten im Gesundheitsbereich&quot;, so Prof. Dr. Bosco Lehr vom Institut für eHealth und Management im Gesundheitswesen der Fachhochschule Flensburg, unter dessen maßgeblicher Beteiligung der Kontakt zum &quot;Welfare Tech&quot;-Gesundheitscluster zustande kam. &quot;Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit wird vor allem den Studierenden die Möglichkeit bieten, ihr Wissen in dänischen und deutschen Unternehmen einzubringen&quot;, so Lehr weiter. Der Geschäftsführer Henrik Kagenow, vom dänischen Gesundheitscluster &quot;Welfare Tech&quot; und Anne Henriksen, Senior-Projektleiterin von &quot;Welfare Tech&quot; haben mit Prof. Lehr in den vergangenen Wochen gemeinsame Forschungsfelder und Projekte geplant, die eine langfristige Zusammenarbeit ermöglichen werden.<br /><br />Insbesondere im Bereich eHealth wird der Technologietransfer zwischen der Fachhochschule und den dänischen Gesundheitsunternehmen gestärkt. eHealth-Lösungen spielen insbesondere bei der Vernetzung von Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten und anderen Gesundheitsanbietern sowie in der Telemedizin eine wichtige Rolle. Medizintechnologieanbieter aus Dänemark waren zur Produktpräsentation in den FH-Masterstudiengang eHealth eingeladen. In Zukunft sollen grenzüberschreitende Projekte initiiert werden und auch der beidseitige Studierendenaustausch soll gefördert werden.<br /><br />Für den Präsidenten der Fachhochschule Flensburg, Prof. Dr. Herbert Zickfeld, ist der Kooperationsvertrag ein weiterer wichtiger Baustein in der deutsch-dänischen Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich. Für ihn stellt die neue Kooperation eine hervorragende Möglichkeit dar, diesen strategisch wichtigen Wissenschaftsbereich auszubauen. &quot;Ich sehe darin eine gute Möglichkeit, die Internationalisierung der FH Flensburg weiter zu stärken und zur Entwicklung der Wissenschaftsregion beizutragen,&quot; so Prof. Dr. Zickfeld. Durch die Verbindung von Wissenschaft und Wirtschaft würden die Kompetenzen der Region noch zielgenauer gebündelt. Zickfeld: &quot;So können wir noch zielgerichteter auf die Anforderungen der Wirtschaft reagieren.&quot;    ]]></content:encoded>
			<category>Startseite News</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 08 May 2013 10:42:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>England: NHS England stellt neue IT-Strategie vor</title>
			<link>http://www.e-health-com.eu/details-news/england-nhs-england-stellt-neue-it-strategie-vor/7b0bfa238c59299afc84deda3297ca99/</link>
			<description>Im Rahmen der Veröffentlichung des NHS England Business Plan for 2013-14 – 2015-16 'Putting...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Im Rahmen der Veröffentlichung des <link http://www.england.nhs.uk/wp-content/uploads/2013/04/ppf-1314-1516.pdf _blank>NHS England Business Plan for 2013-14 – 2015-16 'Putting Patients First</link>' hat das NHS England auch Ziele für eine IT-Strategie formuliert. So soll eine evidenz-basierte NHS Technologie Strategie und Roadmap ausgearbeitet werden, die nationale IT-Vorgaben enthält. Als ein konkretes Ziel wird der Online-Zugang zu Patientenakten bis 2015, der im Rahmen des Programms &quot;Paperless NHS&quot; anvisiert ist,  in dem Plan genannt. Auch soll eine integrierte Business Intelligence-Lösung eingeführt sowie ein Maßnahmenpaket umgesetz werden, um Patienten Entscheidungshilfen im Behandlungsprozess an die Hand zu geben. So sollen beispielweise bis April 2014 100.000 Patienten ein Online-Training erhalten, um ihre Teilhabe an Online-Gesundheitsangeboten zu unterstützen. 

Den &quot;NHS England business plan for 2013/14 – 2015/16&quot; zum Download  finden Sie <link http://www.england.nhs.uk/wp-content/uploads/2013/04/ppf-1314-1516.pdf - external-link-new-window "Opens external link in new window">hier</link>. ]]></content:encoded>
			<category>Startseite News</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 08 May 2013 09:37:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Preis: Stiftung Metropolregion Rhein-Neckar schreibt Innovationspreis aus</title>
			<link>http://www.e-health-com.eu/details-news/preis-stiftung-metropolregion-rhein-neckar-schreibt-innovationspreis-aus/9a9a0941c628673961cc2b34067867e5/</link>
			<description>Um besonders fruchtbare Allianzen an der Schnittstelle von Forschung und Anwendung zu stärken, hat...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Um besonders fruchtbare Allianzen an der Schnittstelle von Forschung und Anwendung zu stärken, hat die Stiftung Metropolregion Rhein-Neckar erneut den <link http://www.m-r-n.com/start/regionalplanung-entwicklung/gemeinschaftliche-regionalentwicklung/wirtschaftsfoerderung/mrn-innovationspreis.html - external-link-new-window "Opens external link in new window">MRN-Innovationspreis</link> ausgeschrieben. Er richtet sich an Forscher und Entwickler mit Arbeitsort in der Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) oder der Kooperationsregion Karlsruhe, deren Projekte sich in einem der folgenden Bereiche klar vom Stand der Wissenschaft und Technik abheben:<br /><br />- Biotechnologie und Medizintechnik,<br />- Informations- und Kommunikationstechnik,<br />- Umwelt- und Energietechnik,<br />- Materialien und Werkstoffe,<br />- Life Sciences und Gesundheit.<br /><br />Die Innovation sollte an der Schwelle zur Markteinführung stehen oder bereits am Markt eingeführt sein. Das Preisgeld in Höhe von 35.000 Euro setzt sich aus einem Hauptpreis (Dotierung 25.000 Euro) und zwei Sonderpreisen (Dotierung je 5.000 Euro) zusammen. Den Hauptpreis stiftet bereits seit 2001 der Vorsitzende des Stiftungsrates der Stiftung Metropolregion Rhein-Neckar Dr. h.c. Manfred Lautenschläger persönlich: &quot;Mit dem MRN-Innovationspreis wollen wir einerseits nach außen tragen, welchen Beitrag die Kreativ- und Technologieschmiede Rhein-Neckar zur Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas leisten kann. Zum anderen soll der Preis nach innen wirken und die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen stärken&quot;. Besondere Beachtung bei der Bewertung der Juroren finden daher sowohl die Marktreife als auch das Miteinander von Wissenschaft und Wirtschaft im Innovationsprozess.<br /><br />Einsendeschluss ist der 15. Juli 2013. Bewerben können sich ausschließlich natürliche Personen. Ebenso können Dritte (z.B. Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen) geeignete Bewerber empfehlen. Die Stiftung lädt den vorgeschlagenen Bewerber dann ein, am Bewerbungsverfahren teilzunehmen. Die Preise werden am 21. November 2013 in der Alten Aula der Universität Heidelberg vergeben. Weitere Informationen finden Sie <link http://www.m-r-n.com/start/regionalplanung-entwicklung/gemeinschaftliche-regionalentwicklung/wirtschaftsfoerderung/mrn-innovationspreis.html - external-link-new-window "Opens external link in new window">hier</link>.]]></content:encoded>
			<category>Startseite News</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 08 May 2013 09:21:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Gesundheitsforschung: Neues Forschungsinstitut WIGE an der Westfälischen Hochschule</title>
			<link>http://www.e-health-com.eu/details-news/gesundheitsforschung-neues-forschungsinstitut-wige-an-der-westfaelischen-hochschule/fe175bd8fdf49a19f0ec5c8e624c195b/</link>
			<description> WIGE heißt das neue Forschungsinstitut der Westfälischen Hochschule. Der Kurzname steht für...</description>
			<content:encoded><![CDATA[ WIGE heißt das neue Forschungsinstitut der <link http://www.w-hs.de/index.php?id=4 - external-link-new-window "Opens external link in new window">Westfälischen Hochschule</link>. Der Kurzname steht für „Westfälisches Institut für Gesundheit“. Hier arbeiten fachübergreifend Experten aus der Biomedizin, der Medizintechnik und der Gesundheitsinformatik gemeinsam mit Medizinern, Versorgungsforschern, Gesundheitsökonomen sowie mit Pflege- und Sozialwissenschaftlern an neuen Ansätzen für Gesunderhaltung, Heilung und Pflege. Wichtig ist den Machern von WIGE eine schnelle Umsetzung in anwendbare Verfahren und Produkte.<br /> Ende Mai stellt sich das neue Institut öffentlich vor und gibt erste Einblicke in Ziele, Arbeitsweise und Aktivitäten. ]]></content:encoded>
			<category>Startseite News</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 07 May 2013 09:44:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>eHealth: Bremer Krankenkasse führt elektronische Patientenquittung ein</title>
			<link>http://www.e-health-com.eu/details-news/ehealth-bremer-krankenkasse-fuehrt-elektronische-patientenquittung-ein/3c3c3ae924013f3f80fa12ef55e3de6c/</link>
			<description>Die Bremer hkk bietet ihren Versicherten ab sofort Transparenz über ihre Abrechnungen: Über die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Die Bremer hkk bietet ihren Versicherten ab sofort Transparenz über ihre Abrechnungen: Über die neue elektronische Patientenquittung können die 360.000 hkk-Versicherten nun online nachvollziehen, wie viel von der hkk für welche Leistungen an welchen Arzt, Apotheker und welches Krankenhaus für sie bezahlt wurde. Die hkk sieht durch diese umfassende Transparenz für die Versicherten auch eine Chance, die Fehlerquote bei Abrechnungen zu senken.

Gesetzlich Krankenversicherte haben bereits seit mehreren Jahren einen Rechtsanspruch auf eine detaillierte schriftliche Aufstellung der im letzten Quartal abgerechneten Leistungen. Bisher musste diese jedoch beim Arzt oder der Krankenkasse angefordert und zum Teil mit einer Bearbeitungspauschale vergütet werden. Die Kostenaufstellung wurde dann – meist nach einer mehrtägigen Bearbeitungszeit – per Post zugeschickt.
<br />„Unsere Versicherten wünschen sich seit Jahren mehr Transparenz. Sie wollen wissen, wofür sie ihre Beiträge bezahlen“, begründet hkk-Vorstand Michael Lempe die Entscheidung zur Einführung der E-Patientenquittung. „Darüber hinaus ermöglicht die direkte Kontrolle durch die Versicherten, dass Abrechnungsfehler schneller aufgedeckt und geklärt werden können.“ Bemerkt der Versicherte einen Fehler – zum Beispiel abgerechnete Leistungen, die nicht oder nur teilweise erbracht wurden –, kann er diesen sofort bei der hkk melden.

Abrechnungsfehler sind ein ernstzunehmendes Problem im Gesundheitswesen. So veröffentlichte der GKV-Spitzenverband aktuelle Zahlen, nach denen im ersten Halbjahr 2012 elf Prozent aller Klinikrechnungen von den Krankenkassen aufgrund von Implausibilitäten beanstandet wurden. Hiervon erwiesen sich 50 Prozent als fehlerhaft.
<br />Die hkk legt bei der elektronischen Patientenquittung großen Wert auf die Einhaltung strenger Datenschutzvorgaben. Daher ist dieser Service nur über den passwortgeschützten Bereich der hkk-Internetfiliale zugänglich. Vor der erstmaligen Nutzung müssen die Versicherten einen schriftlichen Nutzungsauftrag downloaden und einsenden, um einen Missbrauch durch andere Personen auszuschließen. Erst nach einer persönlichen Prüfung des Auftrags durch einen hkk-Mitarbeiter wird die Nutzung freigegeben. Die technische Umsetzung erfolgt durch das IT-Unternehmen Careon aus Tübingen.]]></content:encoded>
			<category>Startseite News</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 03 May 2013 13:40:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>NRW: Neue Mitglieder in ARGE eGK/HBA-NRW aufgenommen</title>
			<link>http://www.e-health-com.eu/details-news/nrw-neue-mitglieder-in-arge-egkhba-nrw-aufgenommen/e26a5eaca5ceec8b6f786a7f24ac83f0/</link>
			<description>Als bundesweit erste von fünf aktiven Arbeitsgemeinschaften der beiden Testregionen zur Einführung...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Als bundesweit erste von fünf aktiven Arbeitsgemeinschaften der beiden Testregionen zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (ARGE) ist es in Nordrhein-Westfalen gelungen, alle Organisationen aus dem Bereich der Leistungserbringer aktiv an der Arbeit zu beteiligen. Die Akzeptanz aller Beteiligten zu erreichen, ist nach Meinung der beiden Vorsitzenden Martin Litsch (Vorstand der AOK NordWest aus Dort-mund) und Bernd Zimmer (Vizepräsident der Ärztekammer Nordrhein) zentrale Voraussetzung für ein erfolgreiches Erprobungsverfahren.
<br />Die Einführung der neuen eGK und der Telematik-Infrastruktur (TI) mit ihren medizinischen und administrativen Anwendungen werden in aufeinanderfolgenden Schritten erfolgen. Die Krankenkassen werden bis Ende 2013 ihre Versicherten weitestgehend mit der eGK ausgestattet haben. Das Einlesen der eGK wie auch der alten Krankenversichertenkarte funktioniert heute reibungslos.
<br />Als nächster Schritt werden in einem Erprobungsverfahren „Online-Rollout Stufe 1“ erstmals in den beiden ausgewählten Testregionen NordWest, an der die ARGE eGK/HBA NRW in Nordrhein-Westfalen beteiligt ist, und SüdOst jeweils 500 Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapeutenpraxen sowie fünf Krankenhäuser über die Telematikinfrastruktur miteinander vernetzt und zum Abgleich der Versicherungsdaten auf der eGK mit den Krankenkassen verbunden werden. Darüber hinaus wird den Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten mit elektronischem Heilberufsausweis die qualifizierte elektronische Signatur (QES) als Einstieg in die medizinischen Anwendungen bereitgestellt.
<br />Mit der aktuellen Aufnahme der Zahnärztekammer Nordrhein und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein auf der letzten Mitgliederversammlung der ARGE im März 2013 sei man einen großen Schritt weitergekommen. Beide Vorsitzenden begrüßen die Verstärkung der ARGE und äußern die Überzeugung, dass mit der Aufnahme der zahnärztlichen Organisationen die kommenden Tests von der Testregion in allen Versorgungsbereichen aktiv unterstützt werden können, womit die Aussagekraft des Testergebnisses und die Akzeptanz des Testverfahrens enorm gestärkt werden.
<br />Da Ende letzten Jahres auch schon die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen/Lippe der ARGE beigetreten war, sind nun 23 Organisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen in der ARGE in Nordrhein-Westfalen organisiert. Von Seiten der Kostenträger sind acht der wichtigsten regional und bundesweit ausgerichteten Krankenkassen und ein Landesverband vertreten. Von Seiten der niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheken und Krankenhäuser sind 14 Organisationen dabei.
<br />Damit gelingt es der ARGE in Nordrhein-Westfalen als erster der fünf bundesweit in den Testregionen aktiven Arbeitsgemeinschaften, alle Organisationen aus dem Bereich der Leistungserbringer aktiv an der Arbeit zu beteiligen. Einen wichtigen Grund für ihre Mitwirkung sehen die neuen Mitglieder darin, in dem anstehenden Erprobungsverfahren Erfahrungen über die technischen, datenschutzrechtlichen, organisatorischen und finanziellen Auswirkungen einer Anbindung der Zahnarztpraxen an die Telematikinfrastruktur zu gewinnen. Dabei wollen sie die vielfach kritische Einstellung ihrer Mitglieder zur Telematikinfrastruktur und Online-Aktualisierung der elektronischen Gesundheitskarte in den Arzt- und Zahnarztpraxen bei ihrer Bewertung einbeziehen.
<br />Mit der Durchführung der Erprobung wird die für die Einführung der eGK und Telematikinfrastruktur zuständige gematik Industrieunternehmen beauftragen. Die ARGE eGK/HBA-NRW, deren Projektbüro im Technologiezentrum der Ruhr Universität Bochum angesiedelt ist, hat sich in ihrem Testgebiet mit dieser Komplettierung zur Unterstützung des Erprobungsverfahrens gut aufgestellt.]]></content:encoded>
			<category>Startseite News</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 02 May 2013 11:21:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
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