Nach einem eher zurückhaltenden Vortrag zur Zuständigkeit des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Sachen Telemedizin bei der TELEMED 2009 hat PD. Matthias Perleth vom G-BA die Tür in einem Gespräch mit E-HEALTH-COM wieder etwas weiter aufgestoßen. Die Einführung einer pauschalen Telemedizin-EBM-Ziffer via G-BA hält er weiter für ausgeschlossen. Allerdings sei es denkbar, dass ein gut begründeter Antrag für eine indikationsspezifische Telemedizinziffer zur Bearbeitung angenommen wird.
"Entscheidend ist, dass von einem berechtigten Antragsteller ein Antrag gestellt wird und dass ein größerer Patientennutzen resultiert." Eine randomisiert-kontrollierte Studie sei dabei hilfreich. Perleth betonte aber auch, dass selbst bei positiver Studie der Ausgang eines G-BA-Verfahrens offen bleibe.
Das komplette Interview lesen in der nächsten Ausgabe von E-HEALTH-COM
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