
Arztpraxis auf Facebook - Was ist zu beachten?
Immer mehr Arztpraxen sind auf Facebook zu finden. Was ist aus rechtlicher Sicht zu beachten, wenn Ärzte mit Patienten auf Facebook kommunizieren wollen?
Schweigepflicht und Datenschutz gelten online wie offline. Wenn die für den Schutz personenbezogener Gesundheitsdaten erforderlichen Bedingungen auch bei Facebook eingehalten werden, ist alles in Ordnung. Das „Wenn“ ist aber hier gerade die Frage. Facebook ist ein System, das darauf ausgerichtet ist, Informationen mit einem mehr oder weniger definierten Benutzerkreis zu teilen. Eine vertrauliche D2P-Kommunikation ist in diesem System zwar möglich, aber nicht die primäre Zielsetzung des Konzepts.
Anders als bei bilateralen Kommunikationssträngen, die sich einer sicheren Verschlüsselung bedienen, ist der Arzt bei Facebook in der Pflicht, die Voraussetzungen für die Vertraulichkeit herzustellen und regelmäßig zu überprüfen, ob sie auch weiterhin bestehen. Kommt es auf dieser Plattform zu Verletzungen der Vertraulichkeit, müsste der Arzt dem Anscheinsbeweis der fehlerhaften Verwendung eines nicht primär auf Vertraulichkeit ausgerichteten Systems entgegentreten.
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