Kolumnen

  Seite druckenSeite weiterempfehlen  
Prof. Dr. Dr. Christian Dierks
Prof. Dr. Dr. Christian Dierks

Rechtsanwalt und Facharzt für Allgemeinmedizin in Berlin



02.12.11

Arztpraxis auf Facebook - Was ist zu beachten?

Immer mehr Arztpraxen sind auf Facebook zu finden. Was ist aus rechtlicher Sicht zu beachten, wenn Ärzte mit Patienten auf Face­book kommunizieren wollen?



Schweigepflicht und Datenschutz gelten online wie offline. Wenn die für den Schutz personenbezogener Gesundheitsdaten erforderlichen Bedingungen auch bei Facebook eingehalten werden, ist alles in Ordnung. Das „Wenn“ ist aber hier gerade die Frage. Facebook ist ein System, das darauf ausgerichtet ist, Informationen mit einem mehr oder weniger definierten Benutzerkreis zu teilen. Eine vertrauliche D2P-Kommunikation ist in diesem System zwar möglich, aber nicht die primäre Zielsetzung des Konzepts.

 

Anders als bei bilateralen Kommunikationssträngen, die sich einer sicheren Verschlüsselung bedienen, ist der Arzt bei Facebook in der Pflicht, die Voraussetzungen für die Vertraulichkeit her­zustellen und regelmäßig zu überprüfen, ob sie auch weiterhin bestehen. Kommt es auf dieser Plattform zu Verletzungen der Vertraulichkeit, müsste der Arzt dem Anscheinsbeweis der fehlerhaften Verwendung eines nicht primär auf Vertraulichkeit ausgerichteten Systems entgegentreten.









Kommentar erstellen


*



*
*


* Pflichtfeld - bitte ausfüllen


Aus den Unternehmen
16.05.12
Salzburger Nachrichten: Internet kann den Arzt nicht ersetzen

Qualität. Viele Menschen suchen mittlerweile im Internet nach gesundheitsrelevanten oder...


13.05.12
Märkische Allgemeine: „Telemedizin ist zusätzlich“

In Meyenburg informierten sich Ärzte über den Nutzen der Kommunikations-Elektronik für Patienten


13.05.12
RP Online: Virtueller Arzt überwacht Patienten online

Detlef Bülow wird seit über einem Jahr rund um die Uhr überwacht. Wenn dem 70-jährigen Rentner aus...


Nachrichten für den CIO
News Feed