E-HEALTH-COM ist das unabhängige Fachmagazin für Gesundheitstelematik, vernetzte Medizintechnik , Telemedizin und Health-IT für Deutschland, Österreich und die Schweiz.
Mehr

Für das ePaper anmelden

Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden

Anmelden

Passwort vergessen?

Unternehmensnews |

medisign übergibt Stellungnahme zur eArztbrief-Förderung an Bundesgesundheitsminister Gröhe

medisign

Armin Flender (l.) und Martin Bumm (r.) von medisign übergeben Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (M.) ihre Stellungnahme zur eArztbrief-Förderung; Foto: medisign

Beim Ärzte-Treff "Düsseldorf IN" hat der Signaturkarten-Anbieter medisign die Gelegenheit genutzt, Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe eine Stellungnahme zur geplanten Förderung elektronischer Arztbriefe zu überreichen. Rund 750 Ärzte und Apotheker waren Ende August zur achten Auflage des Netzwerktreffens nach Düsseldorf gekommen, um vom prominenten Gast Neues aus dem Gesundheitswesen zu erfahren. Im Anschluss an die Podiumsdiskussion besuchte Gröhe auch den Stand von medisign. Gemeinsam mit dem Deutschen Gesundheitsnetz informierte das Unternehmen Ärzte über die qualifizierte Signatur elektronischer Arztbriefe und den sicheren Versand per KV-SafeNet und KV-Connect.

Laut E-Health-Gesetz (vom 21.12.2015, § 291f) sollen elektronische Arztbriefe ab dem 1. Januar 2017 finanziell vergütet werden - mit einem Telematikzuschlag von 55 Cent pro Brief. Die Förderung ist an die Nutzung des elektronischen Arztausweises (eHBA) geknüpft: Die Arztbriefe müssen vor dem Versand mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden, was einer Unterschrift des Arztes auf Papier gleichkommt. Aktuell verhandeln KBV und GKV-Spitzenverband, wie diese Förderung konkret ausgestaltet wird. Hierzu hat medisign, der bislang einzige zugelassene eHBA-Anbieter, eine Stellungnahme verfasst. Diese wurde an die Bundesärztekammer und die Landesärztekammern sowie an die Kassenärztliche Bundesvereinigung und Kassenärztlichen Vereinigungen versandt. Beim Ärzte-Treff "Düsseldorf IN" haben medisign-Geschäftsführer Armin Flender sowie Abteilungsleiter Martin Bumm die Stellungnahme Bundesgesundheitsminister Gröhe persönlich überreicht.


Die Stellungnahme von medisign im Wortlaut:

Aktuell verhandeln KBV und GKV-Spitzenverband die Umsetzung der im E-Health-Gesetz (vom 21.12.2015, § 291f) festgeschriebenen Förderung elektronischer Arztbriefe. Nach unserem aktuellen Kenntnisstand wird für Ärzte, die ab 1.1.2017 den Telematik-Zuschlag in Anspruch nehmen wollen, die EBM-Kostenpauschale 40120 in Höhe von 55 Cent pro versendetem Brief (bis 20 g) oder Fax komplett wegfallen. Zudem soll der Telematik-Zuschlag gemäß einer ersten KBV-Richtlinie aufgeteilt werden: 28 Cent für den Versender und 27 Cent für den Empfänger.


Aus Sicht von medisign sind sowohl die vollständige Streichung der EBM-Kostenpauschale 40120 für eArztbrief-Anwender als auch die Aufteilung des Telematik-Zuschlags völlig unverständlich und werden die flächendeckende Ausbreitung dieser sinnvollen Anwendung - und damit auch die Einführung des elektronischen Heilberufsausweises - verhindern.


Warum sollte ein niedergelassener Arzt einen qualifiziert signierten eArztbrief für 28 Cent versenden, wenn er stattdessen für die Übermittlung eines unsicheren Faxes 55 Cent erhält? Um die Investitionen und laufenden Kosten für die eArztbrief-Anwendung abzufedern und einen Anreiz für Ärzte zu schaffen, müsste unserer Ansicht nach der Telematik-Zuschlag in voller Höhe (55 Cent) auf die EBM-Kostenpauschale 40120 aufgeschlagen werden. Denn viele eArztbrief-Anwender werden übergangsweise - so lange es keine ausreichende Zahl an Empfängern gibt - die elektronische und die herkömmliche Übermittlung parallel nutzen müssen. Zugleich sollte die datenschutzrechtlich höchst bedenkliche Faxübermittlung aus der EBM-Kostenpauschale 40120 gestrichen werden, zumal für den Arzt dabei ja auch keine Portokosten entstehen.


Um die eArztbrief-Anwendung nutzen zu können, müssen Ärzte zunächst in die technische Infrastruktur investieren, d. h. einen KV-SafeNet-Router, ein Kartenlesegerät und Signatursoftware anschaffen. Hinzu kommen Installationskosten sowie monatliche Gebühren für den KV-SafeNet-Zugang, den elektronischen Arztausweis (eHBA) und die eArztbrief-Anwendung im PVS. Bei einer Laufzeit von 36 Monaten bis zur flächendeckenden TI-Ausstattung ergeben sich monatliche Kosten von knapp 60 Euro für die Arztpraxis. Der Arzt müsste also mehr als 200 eArztbriefe pro Monat versenden, um kostendeckend arbeiten zu können - ein schwieriges Unterfangen in Anbetracht der bislang geringen Empfängerzahl.


Wenn - in Hoffnung auf rechtzeitige Einführung der TI - der Telematik-Zuschlag tatsächlich nur für ein Jahr gewährt wird, könnten Ärzte noch nicht einmal die einmaligen Investitionen decken.


Nach Angaben der KV Telematik wurden seit November 2015 rund 30.000 eArztbriefe per KV-Connect versendet. Den Monat August einrechnet, sind das im Durchschnitt 3.000 Briefe pro Monat. Dem gegenüber stehen etwa 12 Millionen Arztbriefe, die zurzeit über die EBM-Kostenpauschale 40120 pro Monat abgerechnet werden. Im Jahr erhalten die Ärzte also knapp 80 Millionen Euro für den herkömmlichen Arztbrief-Versand. Selbst wenn die Anzahl der eArztbriefe im kommenden Jahr auf 5.000 pro Monat steigen sollte, schlüge ein Telematik-Zuschlag von 55 Cent pro online übermittelten Brief mit nur 33.000 Euro zusätzlich zu Buche - oder mit 66.000 Euro, falls auch die eArztbrief-Empfänger den Zuschlag erhielten.


Wenn das Ziel ist, die bislang rund 144 Millionen herkömmlichen Arztbriefe pro Jahr in eArztbriefe umzuwandeln, muss der Telematik-Zuschlag so ausgestaltet werden, dass die Anwendung von der Ärzteschaft angenommen und flächendeckend genutzt wird. Nur so ist der Willen des Gesetzgebers, endlich auch technisch im 21. Jahrhundert anzukommen, zu erfüllen.


Wir empfehlen daher:
Ärzte, die (auch) eArztbriefe versenden, erhalten den Telematik-Zuschlag von 55 Cent zusätzlich zur EBM-Kostenpauschale 40120 für den konventionellen Arztbrief-Versand, also insgesamt 1,10 Euro.
Der Telematik-Zuschlag wird nicht zwischen Sender und Empfänger aufgeteilt, sondern beide erhalten den vollen Zuschlag für ihre Bereitschaft, sich auf diese neue Anwendung einzulassen.
Die datenschutzrechtlich höchst bedenkliche Faxübermittlung wird aus der EBM-Kostenpauschale 40120 gestrichen.