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Vernetzung |

Unionsfraktion tagte mit Experten zur digitalen Kommunikation im Gesundheitswesen

Quelle: CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Auf einem Kongress der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Reichstag diskutierten gestern Experten aus Wissenschaft, Politik und Praxis über Chancen und Risiken neuer Anwendungsbereiche der digitalen Medizin.

Erst Anfang des Jahres ist das sogenannte E-Health-Gesetz für eine sichere digitale Kommunikation im Gesundheitswesen in Kraft getreten. Bei dem Kongress ging es nach den Worten der gesundheitspolitischen Sprecherin der Unionsfraktion, Maria Michalk, nicht zuletzt darum, dass die politischen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Digitalisierung stetig an die Erfordernisse der Praxis angepasst werden müssen. Fraktionschef Volker Kauder mahnte, die „unendliche Geschichte“ der elektronischen Gesundheitskarte dürfe sich nicht wiederholen. Die erheblichen Herausforderungen, die mit der Digitalisierung verbunden seien, müssten von Wirtschaft und Technik gemeistert werden.

Dank gespeicherter Daten Leben retten

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe listete die Vorteile auf, die mit der Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien im Gesundheitswesen verbunden sind. So könne die Gesundheitskarte im Notfall Leben retten helfen, wenn künftig wichtige Informationen über Vorerkrankungen oder Allergien auf ihr gespeichert seien. Mit der elektronischen Patientenakte ließen sich Doppeluntersuchungen oder gefährliche Wechselwirkungen von Medikamenten vermeiden. Und Apps könnten die Selbstständigkeit des Patienten stärken, indem sie ihm Kontrolldaten lieferten.

Gröhe und Kauder sprachen aber auch die Risiken an, die sich mit der Speicherung der höchst sensiblen Gesundheitsdaten verbinden. Die Bundesdatenschutzbeauftrage Andrea Voßhoff forderte eine Begrenzung des Zugriffs auf Patientendaten. Als Gefahren nannte sie unter anderem eine Zweckentfremdung der Daten, die Profilbildung und die gesundheitsspezifische Typisierung von Menschen. Gerade letzteres könne zu schwer widerlegbaren Vorurteilen gegenüber Menschen führen.

 

Datenschutz als Prädikatsmerkmal

Die Datenschutzbeauftragte plädierte jedoch dafür, Datenschutz nicht als Hemmnis anzusehen, sondern als Prädikatsmerkmal für digitale Gesundheitssysteme Wie jedes Medikament hätten auch digitale Anwendungen ihre „Risiken und Nebenwirkungen“. Diese könne man in den Griff bekommen, wenn man verbindlich technische Standards setze, wenn man Voreinstellungen in der Software vornehme und wenn man Datensätze konsequent anonymisiere.

 

"Daten sind nicht gleich Daten", gab Peter Langkafel, Geschäftsführer der HCB Healthcubator GmbH, zu bedenken. Er warb dafür, wie in Großbritannien die Daten in rote, gelbe und grüne zu unterteilen: nämlich in solche, die personalisiert seien, solche die pseudonymisiert und daher schwer rückverfolgbar seien, und schließlich in solche, die in einem „statistischen Pott“ verschmelzen, in dem kein Datensatz mehr identifiziert werden könne. Entsprechend könne man sie schützen oder nutzen.  

 

Die Masse der Daten wird zu wenig genutzt

Dass die Masse an Daten zu wenig genutzt werde, beklagte auch Heyo Kroemer, Dekan der Medizinischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen – etwa große Datenmengen aus Routineuntersuchungen, die in keiner Weise systematisch oder institutionsübergreifend analysiert würden, oder gar private Daten enormen Ausmaßes, die von jedem Smartphone erhoben würden. So könne man mit gewöhnlichen Smartphones künftig komplette Kreislauf- oder Blutdruckprofile erstellen, für deren Auswertung kein Arzt gebraucht würde. In einer alternden Gesellschaft könne dies den Einzelnen enorm helfen. Den Arzt müsse man nur noch dann aufsuchen, wenn unbedingt nötig. Auch Urs-Vito Albrecht, Stellvertretender Direktor der Medizinischen Hochschule Hannover, warnte davor, die Risiken von Gesundheitsapplikationen überzubewerten und den Nutzen zu unterschätzen. 

 

Quelle: CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag