05.03.10

Schleswig-Holstein: Kieler Datenschützer halten Hausarztmodell für verfassungswidrig



Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein verlangt in einem Appell an Gesetzgeber, Krankenkassen und Hausärzte, das Hausarztmodell in seiner jetzigen Form schnellstmöglich einzustellen. Laut ULD ist das derzeit praktizierte Verfahren der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) nach Paragraf 73b SGB V verfassungswidrig und verletze die grundrechtlich gesicherte informationelle und medizinische Selbstbestimmung der gesetzlich Krankenversicherten. 

 

Das ULD sieht das Patientengeheimnis in Gefahr, wenn ärztliche Leistungen über private Anbieter abgerechnet werden. Die Datenschützer befürchten, dass Krankenkassen mehr Daten sammeln könnten als notwendig oder „unrentable“ Patienten benachteiligen. Auch die Datensicherheit der IT-Systeme in den Arztpraxen sei gefährdet, weil jeder Selektivvertrag eine gesonderte technische Schnittstelle zum Praxissystem erfordere. „Damit werden die Arztpraxen angreifbarer“, warnen die Kieler Datenschützer. 

 

Zudem sei bis heute nicht nachgewiesen, dass die Hausarztmodelle die medizinische Versorgung tatsächlich verbesserten. Im Gegenteil: „Die Versorgungsqualität wird tendenziell verschlechtert bei zusätzlichen Kosten und einer massiven Gefährdung des Datenschutzes", betont ULD-Leiter Thilo Weichert.

Er fordert, dass bei den Hausarztverträgen die Abwicklung der Datenverarbeitung in den Händen der Kassenärztlichen Vereinigungen und somit unter dem Schutz des Sozialgeheimnisses verbleibe. Dagegen hatte das Bundesgesundheitsministerium angekündigt, die befristete Ausnahmeregelung zur Abrechnung der Hausarztverträge voraussichtlich um ein Jahr zu verlängern.

 

 

Das UDL hat auch einen Hintergrundtext mit rechtlichen und technischen Erläuterungen zu den Ausführungen veröffentlicht.

 




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