27.07.10

Schleswig-Holstein: Datenschützer untersagen Datenweitergabe der Hausärzte



Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat in einer Verfügung dem Hausärzteverband Schleswig-Holstein e.V. (HÄV SH) unter Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 30 000 Euro untersagt, Patientendaten zu nutzen und weiterzugeben, die im Rahmen des Hausarztvertrages zwischen dem Verband und der AOK anfallen. Laut dem ULD sind die Hausärzte nicht berechtigt, Abrechnungsdaten auf dem im Vertrag vorgesehenen elektronischen Weg zu übermitteln.

 

Als Begründung der Verfügung gibt das ULD an, "dass die Hausärzte faktisch keine ausreichende Möglichkeit der Kontrolle über die Weitergabe von Patientendaten durch ihr Praxissystem mehr hätten." Der Vertrag sieht vor, dass sich die Ärztinnen und Ärzte der HÄV SH als Auftragsdatenverarbeiterin bedienen müssen, wenn sie von den für sie günstigen Hausarztabrechnungen Gebrauch machen wollen. "Tatsächlich sind sie aber weder rechtlich noch faktisch in der Lage, die Kontrolle über ihre Patientendaten als Auftraggeber wahrzunehmen", so die Kieler Datenschützer.

 

Ihnen werde zudem vertraglich verboten, Kenntnis von wesentlichen Elementen der Software zu nehmen, so dass sie faktisch keine vollständige Kontrolle mehr über die Daten auf ihrem System hätten, so das Datenschutzzentrum. Damit würden sie nicht nur ihre Datenschutzpflichten verletzen, sondern auch ihre ärztliche Schweigepflicht.

 

Der HÄV SH kündigte Widerspruch gegen die Entscheidung an. „Was hier moniert wird, ist in anderen Bundesländern längst gängige Praxis“, erklärte Thomas Maurer, Vorsitzender des Verbandes, gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Was in Bayern Recht sei, könne in Schleswig-Holstein nicht Unrecht sein. Maurer hofft auf eine gütliche Einigung im Rahmen des Widerspruchsverfahrens, betonte aber auch, dass der HÄV SH zu einer Auseinandersetzung vor Gericht bereit sei. „Wir brauchen endlich eine bundeseinheitliche Lösung“, forderte der Verbandschef.

 




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