03.02.12

Österreich: ELGA-Entwurf nicht verfassungskonform?



In einem offenen Brief die Bundes- und Landespolitik hat die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) erneut den den Gesetzesentwurf über die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) kritisiert. Darin bekräftigte ÖÄK-Präsident Walter Dorner erneut zwar seine prinzipielle Zustimmung zu einem elektronischen Datenaustausch im medizinischen Bereich, betonte aber gleichzeitig, dass der vorliegende Gesetzesentwurf „einer gründlichen Überarbeitung bedarf, an der wir als ÖÄK mitarbeiten wollen".

Unterstützt wird die Forderung durch ein Gutachten des Verfassungsjuristen Heinz Mayer. Dieser stellte in einem Gutachten fest, dass der Gesetzesentwurf von Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) in einigen Punkten gegen das Verfassungsrecht verstoße.

Im aktuellen Gesetzesentwurf ist vorgesehen, dass alle Patienten automatisch im ELGA-System dabei sind, sofern sie nicht von sich aus Einspruch erheben, also die Möglichkeit des Opt-out in Anspruch nehmen. Mayer stellt dazu in seinem Gutachten fest: „Die Möglichkeit des Opt-out kann eine Zustimmung nicht ersetzen.“ Denn: Ein Opt-out setze stets voraus, dass der Betroffene mit seinen Daten zuvor bereits erfasst wurde.

Auch die unklare Definition der „Gesundheitsdaten“, nämlich der „Daten über die physische oder psychische Befindlichkeit eines Menschen“, die im ELGA-System erfasst werden sollen, sei problematisch. „Was die physische oder psychische Befindlichkeit eines Menschen beeinflusst, ist bekanntlich uferlos. Allein diese Bestimmung bewirkt, dass alle Bestimmungen des Entwurfs, die an den Begriff der Gesundheitsdaten anknüpfen, verfassungswidrig sind“, betont Mayer.

In Bezug auf die Kosten, die für die Ärzte durch die Teilnahme an ELGA entstehen, äußert sich der Verfassungsjurist wie folgt: „Die Kosten der Teilnahme am ELGA-System jedenfalls bei der Festsetzung der Honorare jener Ärztinnen und Ärzte zu berücksichtigen sind, die in einem Vertragsverhältnis mit einem Sozialversicherungsträger stehen". Erfolge eine solche Berücksichtigung nicht, sei der Gesamtvertrag insoweit gesetzwidrig und könne laut Mayer Schadenersatzansprüche der betroffenen Ärztinnen und Ärzte begründen.

 




Aus den Unternehmen
16.05.12
Salzburger Nachrichten: Internet kann den Arzt nicht ersetzen

Qualität. Viele Menschen suchen mittlerweile im Internet nach gesundheitsrelevanten oder...


13.05.12
Märkische Allgemeine: „Telemedizin ist zusätzlich“

In Meyenburg informierten sich Ärzte über den Nutzen der Kommunikations-Elektronik für Patienten


13.05.12
RP Online: Virtueller Arzt überwacht Patienten online

Detlef Bülow wird seit über einem Jahr rund um die Uhr überwacht. Wenn dem 70-jährigen Rentner aus...


Nachrichten für den CIO
News Feed