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Medizin |

Landesärztekammer Baden-Württemberg ermöglicht innovative Patientenversorgung in Modellprojekten

Mit einer wegweisenden und bundesweit einmaligen Regelung gestattet die Landesärztekammer Baden-Württemberg künftig Modellprojekte, in denen ärztliche Behandlungen ausschließlich über Kommunikationsnetze durchgeführt werden. Derartige Erprobungen bedürfen nach einem Beschluss der Vertreterversammlung vom Samstag (23. Juli 2016) jedoch der Genehmigung durch die Landesärztekammer und sind zu evaluieren.

 

Nach den Worten von Dr. Ulrich Clever, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, ist die ärztliche "Fernbehandlung" derzeit ein viel diskutiertes Thema: "Zwar gibt es in der Ärztlichen Berufsordnung kein 'Fernbehandlungsverbot', doch sind darin klare Regelungen aufgestellt, die Patienten und Ärzte gleichermaßen schützen sollen. Denn bei einer ausschließlich über Telekommunikationsmedien stattfindenden Beratung oder Behandlung besteht die Gefahr, dass entscheidende Fakten gar nicht zur Sprache kommen, was im Einzelfall gravierende Folgen haben könnte", betont der Kammerpräsident.

 

Die Regelungen sind in Paragraf 7 Absatz 4 der (Muster-) Berufsordnung für Ärzte zu finden. Er lautet:

"Ärztinnen und Ärzte dürfen individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere auch Beratung, nicht ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien durchführen. Auch bei telemedizinischen Verfahren ist zu gewährleisten, dass eine Ärztin oder ein Arzt die Patientin oder den Patienten unmittelbar behandelt."

 

Damit ist bislang eine ausschließliche Fernbehandlung berufsrechtlich untersagt. - Nur wenn der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt im erforderlichen Maß sichergestellt ist, kann demzufolge eine Beratung oder Behandlung zu einem bestimmten Anteil unter Einsatz von Print- und Kommunikationsmedien erfolgen.

 

Ausgehend von einer Anfrage zur berufsrechtlichen Bewertung der Tätigkeit eines Arztes, der für ein ausländisches Unternehmen (von Baden-Württemberg aus) mittels telemedizinischer Verfahren Patienten berät, hatte sich der Ausschuss Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg eingehend mit der Fernbehandlungsthematik auseinandergesetzt. Dabei wurde erstmals eine Öffnung der Berufsordnung im Sinne einer Modellklausel angeregt.

 

Vor diesem Hintergrund hat jetzt - bundesweit einmalig - die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg grünes Licht für eine Ergänzung von Paragraf 7 Absatz 4 der in Baden-Württemberg geltenden Berufsordnung gegeben. Die Delegierten fügten folgenden Satz 3 an:

"Modellprojekte, insbesondere zur Forschung, in denen ärztliche Behandlungen ausschließlich über Kommunikationsnetze durchgeführt werden, bedürfen der Genehmigung durch die Landesärztekammer und sind zu evaluieren."

 

Dr. Clever erklärt: "Mit dieser Regelung, die nach Einschätzung unserer Rechtsaufsicht genehmigungsfähig ist, können künftig bestimmte Vorhaben als Modellprojekt den bisherigen Konflikt mit der Berufsordnung lösen." Damit sei auch eine ausschließlich telemedizinische Behandlung ohne Patientenkontakt möglich. "Die sich daraus ergebenden Veränderungen in der Versorgung werden wir sehr genau beobachten und beim leisesten Zweifel nachjustieren", betont der Kammerchef. Außerdem werde die Landesärztekammer Baden-Württemberg eng mit den ambulant und stationär tätigen Ärztinnen und Ärzten und ihren Verbänden zusammenarbeiten.


Hinweis

Wie üblich werden die Änderungen der Berufsordnung erst nach Genehmigung durch die Rechtsaufsicht und anschließender Bekanntmachung im Ärzteblatt Baden-Württemberg in Kraft treten.

 

Quelle: Landesärztekammer Baden-Württemberg