Hessen: Kassenärztliche Vereinigung lehnt neue Kodierrichtlinien ab
Die ab Januar 2011 geltenden Kodierrichtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sollen in Hessen nicht eingeführt werden. Das hat die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) beschlossen. Erste Erfahrungen aus Bayern hätten eindeutig gezeigt, dass die neuen Kodierrichtlinien sowohl im haus- als auch im fachärztlichen Alltag nicht praktikabel seien und nur noch mehr Bürokratie verursachten.
"Wir ersticken bereits jetzt im Bürokratie-Chaos und verspüren keinerlei Bedürfnis nach weiteren Hausaufgaben", erklärten die VV-Mitglieder. Es müsse verhindert werden, dass die eigentliche ärztliche und psychotherapeutische Tätigkeit immer mehr in den Hintergrund trete. Außerdem wäre mit dem Mehraufwand, der durch die neue Diagnosekodierung in einer Praxis entsteht, das magere Honorarplus in Hessen sofort wieder dahin.
Die Vorgaben zur richtigen Diagnoseverschlüsselung (ambulante Kodierrichtlinien) sollen am 1. Januar 2011 bundesweit in Kraft treten. Aktuell werden sie in bayerischen Ärzte- und Psychotherapeuten-Praxen getestet.
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