21.04.10

gematik: gematik-Gesellschafterversammlung trifft Festlegungen zur Zukunft des eGK-Projektes



Laut einer Pressemitteilung der gematik hat die Gesellschafterversammlung ihre Bestandsaufnahme zum Aufbau der Telematikinfrastruktur für das Gesundheitswesen und der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte abgeschlossen. Im Sinne von mehr Effizienz, Schnelligkeit und Reduzierung der Komplexität soll es künftig eine klare Verteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten geben: Die Leistungserbringer werden die alleinige Verantwortung für die medizinischen Anwendungen übernehmen und die Kostenträger die alleinige Verantwortung für die administrativen Anwendungen. 

 

Mit Versichertenstammdatenmangagement, eArztbrief und Notfalldaten sollen zunächst drei Anwendungen eingeführt werden, „mit denen direkt beim Start ein Nutzen für alle Beteiligten erreicht werden kann“. Der GKV-Spitzenverband verantwortet ab sofort die Einführung eines online gestützten Versichertenstammdatenmanagements, die Bundesärztekammer die Einführung eines Notfalldatensatzes auf der eGK und die Kassenärztliche Bundesvereinigung die adressierte Kommunikation der Leistungserbringer. Für die übergreifende Aufgabe der Basis-Telematikinfrastruktur wird der GKV-Spitzenverband gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zuständig sein. Die verantwortlichen Gesellschafter werden die Anforderungen an die Telematikinfrastruktur und die Anwendungen aus der Sicht der Gesellschafter formulieren und die Umsetzung durch die gematik steuern. Ziel ist es, die Projekte in den nächsten Monaten soweit voranbringen, dass Ausschreibungen durch die gematik erfolgen können, die es der Industrie ermöglichen, Angebote für Leistungen in den anstehenden Tests abzugeben. 

Bei strittigen Entscheidungen soll künftig Herr Staatssekretär a.D. Dr. Klaus Theo Schröder, der von den Gesellschaftern benannt worden ist, als Schlichter zwischen den unterschiedlichen Interessen vermitteln. 

 

Eine mögliche verpflichtende Online-Lösung wurde zwar thematisiert, zu einem Beschluss kam es bisher nicht. Die Kostenträger gehen indes davon aus, dass das Ministerium eine Gesetzesinitiative in die parlamentarischen Beratungen einbringen wird, die die Anforderungen nach Datensicherheit, Missbrauchsbekämpfung sowie die Forderung der Kostenträger nach einer Gültigkeitsprüfung und schnellen Aktualisierung der elektronischen Gesundheitskarte beim Leistungserbringer ebenso berücksichtigt wie die Freiwilligkeit der Leistungserbringer zur direkten Anbindung ihrer Primärsysteme.

 

 




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