17.06.10

eGK: Gesetz zum Stammdatenabgleich auf dem Weg



Kann der Arzt künftig dazu verpflichtet werden, den Stammdatenabgleich quartalsmäßig per Internet durchzuführen? Er kann. Ein entsprechendes Gesetz, das am Freitag im Bundestag abschließend beraten wird, ist auf dem Weg und könnte bereits Anfang August in Kraft treten.

Die Regelung, in der Ärzte dazu verpflichtet werden, einmal im Quartal einen Stammdatenabgleich ihrer Patienten vorzunehmen, diene der Verbesserung des Datenschutzes, der Missbrauchsbekämpfung sowie der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, heißt es in der Begründung des Gesetzesantrags.

Die Freiwilligkeit der Online-Anbindung für die Ärzte bleibt durch den Entwurf unangetastet. Ärzte, die sich nicht mit ihren Praxis-Computern an die Telematikinfrastruktur anschließen möchten, bliebe die Möglichkeit, direkt mit Kartenlesegerät und Konnektor online zu gehen.  

Ärzteverbände wie der NAV Virchowbund oder das Aktionsbündnis „Stopp die eCard“ kritisierten den Gesetzesvorschlag heftig. Arztpraxen, so heißt es in einer Mitteilung von Stoppt die eCard, seien keine Außenstellen von Krankenkassen.

 




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