eGK: Das Gesundheitsministerium meldet sich zu Wort
In einer Pressemeldung fasst das Bundesgesundheitsministerium jetzt die Entscheidungen für das Projekt elektronische Gesundheitskarte zusammen. Philipp Rösler, so heißt es, sei es gelungen, die unterschiedlichen Interessen zusammenzubringen. Die elektronische Gesundheitskarte wird zunächst die so genannten Stammdaten – zum Beispiel Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Adresse – der Versicherten und einen elektronischen Arztbrief enthalten. Außerdem werden auf ihr Daten vermerkt, die für die Behandlung des Patienten im Notfall lebensnotwendig sein können. Das ursprüngliche Vorhaben, auch Rezepte elektronisch auf der Gesundheitskarte zu laden, wurde zurückgestellt.
Die Krankenkassen, so das BMG, profitieren davon, wenn die Gesundheitskarte bald kommt. Denn damit lassen sich für die Verwaltung wichtige Daten (zum Beispiel Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Adresse) online aktualisieren. Wenn sich beispielsweise die Adresse ändert. Wird die neue Anschrift schnell und sicher elektronisch übertragen und beim Einlesen in der Arztpraxis auf den neuesten Stand gebracht. Ohne die Online-Aktualisierung müssten die Karten bei jeder Änderung wie bisher ausgetauscht werden. Durch die Aktualisierung können beispielsweise auch verloren gegangene oder als gestohlen gemeldete Karten sofort erkannt und aus dem Verkehr gezogen werden. Die notwendige darüber, ob die Online-Aktualisierung für die Ärzte verpflichtend sein wird, wurde bisher indes nicht erzielt.
Weiterhin soll eine klare Verteilung der Verantwortlichkeiten offenbar für Dynamik im Projekt sorgen. Die Leistungserbringer übernehmen die alleinige Verantwortung für die medizinischen Anwendung, die Kostenträger die alleinige Verantwortung für die administrativen Anwendung der Karte. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verantwortet ab sofort die Einführung eines onlinegestützten Managements Versichertenstammdaten. Die Bundesärztekammer kümmert sich darum, dass die für Notfälle relevanten Daten auf den Karten gespeichert werden. Die adressierte Kommunikation, also die Übermittlung von Nachrichten der Leistungserbringer (Ärzte, Krankenhäuser) ist Aufgabe der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Für die übergreifende Aufgabe der Basis-Telematikinfrastruktur wird der GKV-Spitzenverband gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zuständig sein.
Sollten auf dem weiteren Weg zur elektronischen Karte noch Entscheidungen strittig sein: In Zukunft wird der ehemalige Staatssekretär Klaus Theo Schröder als Schlichter vermitteln. Welche Rolle der gematik künftig zukommen wird, darüber äußert sich das BMG in seiner Mitteilung nicht.
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