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Vernetzung |

eGBR-Fachbeirat äußert Enttäuschung über den Enwurf des eHealth-Gesetzes

Die Sprecher des eGBR-Fachbeirates, in dem Gesundheitsfachberufe, Gesundheitshandwerke und weitere Leistungserbringer seit Jahren zusammenarbeiten, fordern in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des eHealth-Gesetzes wesentliche Änderungen am Gesetzentwurf. Der eGBR-Fachbeirat ergreift dabei die Stimme für über zwei Millionen Beschäftigte im Gesundheitswesen.

 

„Das vom Bundesgesundheitsminister vorgelegte eHealth-Gesetz enttäuscht in wesentlichen Punkten“, so Marianne Frickel, Sprecherin der im eGBR-Fachbeirat vertre-tenen Verbände der Gesundheitsfachberufe und der Gesundheitshandwerke. Zwar ist der vorgelegte Gesetzentwurf ein wichtiger Schritt, die Etablierung einer sicheren digitalen Kommunikation im Gesundheitswesen endlich voranzubringen. Allerdings beschränkt man sich darauf, nur Vertragsärzten und Krankenhäusern in absehbarer Zeit einen garantierten Zugriff auf die Telematikinfrastruktur zu gewähren, die es ermöglicht mit starker Verschlüsselung z.B. Arztbriefe oder andere Befunde rechtssicher und datenschutzgerecht elektronisch auszutauschen.

 

Während als Ziel des Gesetzes die „Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung“ offiziell ausgegeben wird, sollen lediglich bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte und Apotheker die elektronische Gesundheitskarte und die Telematikinfrastruktur tatsächlich nutzen können.

 

„Weder die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz aus 2013 noch unsere Forderungen wurden angemessen berücksichtigt“, erläutert Arnd Longrée, ebenfalls Sprecher des eGBR-Fachbeirats. Konkret lautet die Forderung, eine Novellierung des § 291a SGB V vorzunehmen, um einen datenschutzgerechten, sicheren und barrierefreien Zugang aller an der Gesundheitsversorgung Beteiligten zu ermöglichen. „Stattdessen wird der Zugang der von uns vertretenen Berufsangehörigen mit einer „Kann-Regelung“ der gematik auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben“, erläutert Frickel weiter.

 

Die Verfügbarkeit von existentiellen, behandlungsrelevanten Informationen im Bereich der Gesundheitsfachberufe und Gesundheitshandwerke ist derzeit häufig dem Zufall überlassen, was erhebliche Auswirkungen auf die Lebensqualität der Patienten und die Wirtschaftlichkeit der Versorgung hat. Häufig müssen wichtige Informationen zur Vorbehandlung beim Vertragsarzt oder Krankenhaus vom Behandler beim Patienten erfragt werden, die andernorts bereits vorliegen. Grade bei hochbetagten, multimorbiden oder dementen Patienten ist dies meist höchst problematisch.

 

Im Gesetzentwurf wird nicht berücksichtigt, dass es zahlreiche Berufsgruppen gibt, für die eine zeitnahe Bereitstellung von Informationen zu beim Vertragsarzt oder im Krankenhaus durchgeführten ärztlichen, pflegerischen und therapeutischen Maßnahmen oder Verordnungen von großer Bedeutung ist. Hier sollte endlich die Chance genutzt werden, die Gesundheitsversorgung nicht länger an Sektorengrenzen sondern am Patienten zu orientieren.

 

„Besonders überrascht hat uns diese rückwärtsgewandte Haltung angesichts des ebenfalls aus dem BMG stammenden Gesetzentwurfs zum Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG). Dort wurde eine langjährige Forderung unserer Berufe zum Abbau von Schnittstellenproblemen bei der Entlassung aus dem Krankenhaus in die ambulante Weiterversorgung in § 39 Absatz 1 a SGB V aufgegriffen. So sollen in Zukunft aus dem Krankenhaus heraus z.B. häusliche Pflege, Heilmittel und Hilfsmittel verordnet werden. Doch anstatt zu überlegen, welche Informationen hierzu im Entlassbrief des Krankenhauses die Patientenversorgung an dieser Stelle verbessern würden, und auf Basis der Gesundheitstelematik einen systematischen Zugang zu ermöglichen, wird in Zukunft die elektronische Übermittlung an den Arzt zusätzlich finanziert. „Da ist ja die Papierversion besser, denn diese kopieren die Angehörigen des Schlaganfallpatienten und bringen sie uns mit“ so Longrée.

 

Aufgabe des Fachbeirates ist es, den Aufbau des länderübergreifenden elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR) zu begleiten und das Sitzland NRW des eGBR hinsichtlich der prak-tischen Erfordernisse der vom eGBR betreuten Berufsgruppen zu beraten. Das eGBR soll künftig die Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen (eHBA/eBA) an Angehörige der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe übernehmen. Die Heilberufs- und Berufsausweise werden künftig für den geschützten Zugriff auf Daten und Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der darauf aufbauenden Telematikinfrastruktur (TI) benötigt.

 

Seitens des eGBR-Fachbeirates wurde am 09.02.2015 eine ausführliche Stellungnahme zu dem aktuellen Referentenentwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) an das Bundesgesundheitsministerium übermittelt. Die Stellungnahme wurde auf Basis der Rückmeldungen von den im eGBR-Fachbeirat vertretenen Verbänden der Gesundheitsfachberufe, Gesundheitshandwerke und sonstigen Leistungserbringer erstellt.

 

Die Stellungnahme und die Pressemitteilung der Sprecher des eGBR-Fachbeirates können hier herunter geladen werden: