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Medizin |

Dr. Ed kommentiert Beschluss der 4. AMG-Novelle als Zementierung des Fernverschreibungsverbots

Am gestrigen Mittwoch (28.9.) hat der Gesundheitsausschuss den Entwurf des vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (AMG-Novelle) beschlossen. Demnach dürfen in Zukunft Apotheken in Deutschland verschreibungspflichtige Medikamente nur noch dann ausgeben, wenn auf dem vorgelegten Rezept erkennbar ist, dass es vorausgehend einen persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient gegeben hat.


Nach Ansicht des Telemedizin-Anbieters Dr. Ed stehe die Gesetzesänderung im Widerspruch zum 2015 erlassenen E-Health-Gesetz und habe weitreichende Konsequenzen für innovative Modelle der Gesundheitsversorgung: "Wir bedauern es sehr, dass in Deutschland das Fernbehandlungsverbot verschärft und ärztliche Versorgungsformen nicht dem technologischen Fortschritt angepasst werden. Hier wird eine große Chance vertan. Zum Leidwesen all jener Patienten mit chronischen Krankheiten, für in ihrer Mobilität eingeschränkte Patienten oder solche aus ärztlich unterversorgten Gebieten und aus Gegenden, in denen die Arztpraxen überfüllt sind. Auch für Ärzte bedeutet diese neue gesetzliche
Regelung eine Beschneidung ihrer Freiheit, ihren Beruf so auszuüben, wie sie ihn medizinisch verantwortlich vertreten können. Ärzte in Schweden oder in der Schweiz zum Beispiel können von Patient zu Patient entscheiden, ob sie Telemedizin einsetzen oder nicht. Den Ärzten in Deutschland wird diese Kompetenz von oben erneut abgesprochen. Für unsere Patienten wird sich aufgrund der Gesetzesnovelle nur sehr wenig ändern, da wir als Reaktion auf die aktuelle Gesetzeslage unsere Zusammenarbeit mit europäischen Versandapotheken ausweiten werden, anstatt auf die Apotheke
vor Ort zu setzen,“ so David Meinertz, Gründer und Geschäftsführer von DrEd.