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Vernetzung |

Datenschützer wollen Apps und Wearables stärker regulieren

© Gstudio Group

Die deutschen Datenschützer wollen mehr Regeln im Markt der Gesundheits-Apps und Wearables. Sie geben fünf Empfehlungen und rufen den Gesetzgeber dazu auf, Missbrauch zu unterbinden.

 

In der von der 91. Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder in der vergangenen Woche verabschiedeten Entschließung zu Wearables und Gesundheits-Apps betonen die Datenschützer, dass sie bei diesen Technologien Risiken für das Persönlichkeitsrecht befürchten, wenn Daten weitergegeben werden, ohne dass die betroffenen Personen das wissen. Auch wird darauf hingewiesen, dass einige Angebote erhebliche Sicherheitsdefizite aufweisen.

 

Folgende Punkte werden besonders betont:

  • Die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit sind zu beachten.
  • Datenverarbeitungsprozesse bedürfen entweder einer gesetzlichen Grundlage oder einer informierten Einwilligung.
  • Einwilligungserklärungen und –verträge, die unter Ausnutzung eines erheblichen Verhandlungsungleichgewichts zustandekommen, sind unwirksam. Die Datenschützer denken hier vor allem an die Aufzeichnung von Gesundheitsdaten im Kontext von Beschäftigungs- oder Versicherungsverhältnissen.
  • Gesetzliche Vorschriften zur Datensicherheit sind bindend und können nicht durch Verträge oder Einwilligungserklärungen nivelliert werden.
  • Wer Wearables und Gesundheits-Apps in Umlauf bringt oder den Vertrieb unterstützt, trägt eine Mitverantwortung für deren rechtmäßige Ausgestaltung.

 

Dem Gesetzgeber empfehlen die Datenschützer konkret, zu prüfen, ob im Zusammenhang mit Gesundheits-Apps und Wearables die „Möglichkeit beschränkt werden sollte, materielle Vorteile von der Einwilligung in die Verwendung von Gesundheitsdaten abhängig zu machen.“

 

Die Entschließung im Wortlaut:

http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DSBundLaender/91DSK_EntschliessungWearables.pdf?__blob=publicationFile&v=4

 

Text: Redaktion E-HEALTH-COM