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Vernetzung |

Bundesverband Internetmedizin äußert Enttäuschung über Entwurf des eHealth-Gesetzes

„Der jetzt dem Gesundheitsminister vorgelegte Entwurf zum eHealth Gesetz entspricht schon vor Veröffentlichung nicht mehr der Versorgungsrealität“, so Markus Müschenich, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes Internetmedizin. Vielmehr signalisiere die Vorlage ein technisches Unverständnis und ignoriere Patienten wie Mediziner gleichermaßen. 

Moderne Informations- und Kommunikationstechnologien haben ein großes Potenzial zur Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung, heißt es in der Problem- und Zielbeschreibung des „Referentenentwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“, kurz eHealth-Gesetz. „Das ist dann aber auch so ziemlich die einzige richtige Feststellung in dem Papier“, sagt Markus Müschenich, Vorstand des Bundesverbandes Internetmedizin (BiM). Die Kritik des Verbandes: 

Der Gesetzesentwurf verkennt die Interessen der Patienten: 

Der mündige Patient will aktiv gesund bleiben. Das Gesetz jedoch bremst ihn in seinen Präventionsgedanken aus. Die Arzt-Patientenkommunikation fehlt völlig. 

Der Gesetzesentwurf missachtet die Ärzteschaft: 

Mediziner wissen, dass die Internetmedizin besser sein kann als die analoge Medizin und entwickeln hier nicht nur eigene Versorgungsmodelle für die Zukunft, sie leben diese bereits. Diese Innovationen werden in dem Entwurf ignoriert. 

Der Gesetzesentwurf beruht auf dem technischen Verständnis aus den späten 90ern: 

Der Entwurf ist weitestgehend ein gematik-Sicherungsgesetz mit analogen Regeln. Die Errungenschaften der Internetmedizin werden ausgeblendet. 

Müschenich: „Wenn das Parlament dem Vorschlag folgt, ist das, als ob es ein Auto mit Explosionsmotor bauen lässt,