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Medizin |

BÄK legt berufsrechtliche Hinweise und Erläuterungen zur Fernbehandlung vor

Die Bundesärztekammer hat Hinweise und Erläuterungen zur Fernbehandlung (§ 7 Absatz 4 der Musterberufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte – MBO-Ä) veröffentlicht. Vor dem Hintergrund eines zunehmenden Einsatzes telemedizinischer Methoden in der Patientenversorgung wird in dem Papier der Passus zur Fernbehandlung detailliert erläutert und ausgelegt. „Ärztinnen und Ärzte können sich hier informieren, welche telemedizinischen Versorgungsmodelle mit der aktuellen Berufsordnung für Ärzte vereinbar sind“ so Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender der Projektgruppe der Bundesärztekammer, die die Erläuterungen gemeinsam mit Juristen und Telemedizin-Experten erarbeitet hat. „Die Hinweise und Erläuterungen zeigen, dass ein sehr weites Spektrum telemedizinischer Versorgung mit unserer Berufsordnung vereinbar ist."

 

In der Veröffentlichung  werden die Voraussetzungen des § 7 Absatz 4 MBO-Ä und der Regelungszweck erläutert sowie die Auslegung der Norm anhand telemedizinischer Versorgungsmodelle dargestellt. Die Modelle wurden von der Arbeitsgruppe Telemedizin der Bundesärztekammer erarbeitet und beschreiben schematisch unterschiedliche Gruppen telemedizinischer Methoden in der Patientenversorgung. Das Dokument bietet einen Überblick über die rechtlich zulässigen und unzulässigen Beratungs- und Behandlungsmöglichkeiten nach § 7 Absatz 4 MBO-Ä. Die Hinweise und Erläuterungen sind auf § 7 Absatz 4 MBO-Ä fokussiert. Deshalb wird auf die weiteren Pflichten aus der Berufsordnung und dem Behandlungsvertrag, beispielsweise die Sorgfaltspflichten, nicht gesondert eingegangen. Diese sind auch bei telemedizinischen Verfahren zu beachten.

 

Abgestimmt wurden die Hinweise und Erläuterungen mit dem für die Auslegung der (Muster-)Berufsordnung zuständigen Ausschuss in der Bundesärztekammer. „Die Erläuterungen schaffen für Ärztinnen und Ärzte in dem sehr dynamischen Entwicklungsfeld der Telemedizin Klarheit, welchen rechtlichen Rahmen die Berufsordnung vorgibt“, so Dr. Udo Wolter, Vorsitzender des Ausschusses Berufsordnung.

 

Die Hinweise und Erläuterungen können Sie auf der Homepage der Bundesärztekammer unter dem nachfolgenden Link abrufen: http://tinyurl.com/h27vulp