Elektronische Gesundheitskarte 2.0
Politik und Selbstverwaltung haben die elektronische Gesundheitskarte (eGK) auf neue Füße gestellt. Oder fast: Denn aller demonstrierten Einigkeit zum Trotz bleiben einige zentrale Punkte vorerst offen.
Ist die „eGK 2.0“ nun alter Wein in neuen Schläuchen? Oder handelt es sich bei der von der Bundesregierung stolz verkündeten Neuausrichtung der eGK tatsächlich um einen echten Fortschritt? Klar ist: Der Weg in Richtung einer inhaltlichen Neujustierung der eGK – mit Zurückstellung des elektronischen Rezepts und Betonung von elektronischen Notfalldaten, Online-VSD und elektronischem Arztbrief – war schon von der Vorgängerregierung eingeschlagen worden.
Wirklich neu sind nur die (teilweise) geänderten Entscheidungswege. Die unmittelbare Verantwortung für die Entwicklung einzelner Applikationen wird künftig bei jenen liegen, die ein Interesse an diesen Applikationen haben. Die Bundesärztekammer ist für die Notfalldaten zuständig, die Kassenärztliche Bundesvereinigung für den elektronischen Arztbrief, der Spitzenverband der Krankenkassen für den Online-VSD. Durch dieses „Kümmerer“-Modell wird Entwicklungsarbeit von der gematik in Richtung Leistungserbringer und Kostenträger verlagert.
Das ist zunächst einmal sinnvoll: Die Gesellschafterversammlung der gematik soll künftig nicht mehr jeden einzelnen Entwicklungsschritt abstimmen müssen. Sie gibt einmal ihr „Go“, und sie entscheidet dann erst wieder zu einem Zeitpunkt über die Einführung einer neuen eGK-Anwendung, wenn diese schon praktisch fertig entwickelt ist. Das erhöht den Konsensdruck. Allerdings: Die Entscheidung über die Kosten der jeweiligen Anwendung wird damit weit nach hinten geschoben. Das kann auch schiefgehen.
Politik und Selbstverwaltung scheinen auch nicht völlig überzeugt zu sein. Mit Klaus Theo Schröder haben sie einen Schlichter berufen, der im Ernstfall Entscheidungskompetenz bekommen soll. Die Pläne sehen aktuell so aus, dass der Schlichter angerufen wird, wenn die Hälfte der Stimmberechtigten das möchte. Er macht dann einen Vorschlag. Die Verbände haben danach noch einmal eine Chance, sich selbst mit Zweidrittelmehrheit für etwas anderes zu entscheiden. Gelingt das nicht, wird der Schlichterspruch implementiert.
Zu den Einschränkungen: Da ist zum einen das ungelöste Problem des Online-VSD. Obwohl hier eigentlich ein mehrheitsfähiges Konzept existierte – verpflichtende Online-Aktualisierung der Versichertendaten in den Arztpraxen, nicht jedoch verpflichtende Anbindung an die Praxis-EDV –, kam es in der Gesellschafterversammlung am 19. April in diesem Punkt zu keiner Einigung. Staatssekretär Stefan Kapferer hat daraufhin angedeutet, dass er sich dem Wunsch, hier eine politische Entscheidung herbeizuführen, nicht widersetzen werde. Soll heißen: Die Sache wird der Eile wegen per Verordnung oder Gesetz geregelt, nicht per Schlichter. Im Rahmen dieses Gesetzgebungsprozesses dürften dann Testphase und Rollout noch einmal zur Sprache kommen. Immerhin weiß da auch nach der demonstrativen Einigung noch immer niemand so richtig, wie es eigentlich weitergehen soll.
Bei Online-VSD und Rollout wird also die Entschlossenheit des Ministers entscheidend sein. Die scheint derzeit vorhanden. Schwieriger wird es an den Punkten, wo sich das Ministerium zurückzieht. So braucht es auch unter der neuen Struktur der gematik die berühmte Zweidrittelmehrheit, um eine neue Applikation erst einmal auf den Weg zu bringen. Hier ist durchaus Raum für Verzögerungstaktiken. Wie das geht, machten die Kostenträger noch am 19. April vor: Das Ansinnen der Krankenhäuser, die elektronische Fallakte als eigene Anwendung der eGK mit einem „Kümmerer“ von Krankenhausseite in die gematik einzubringen, schmetterten die Krankenkassen erst einmal ab. Damit bleibt das Thema elektronische Patientenakten weiterhin ein gematik-externes Thema. Kein guter Anfang für die eGK 2.0.
Als heikel wird vor allem von Industrieseite das Thema Interoperabilität angesehen. Zwar dürfte sich die Entwicklung von Anwendungen durch das Kümmerer-Modell beschleunigen. Die Frage ist nur, ob das, was dabei rauskommt, technisch zu allem anderen passt. Wenn jede Kümmerer-Anwendung erst einmal überarbeitet werden muss, damit sie mit der Infrastruktur kompatibel ist, wird das neue Organisationsmodell weder schnellere noch billigere Resultate liefern. Die gematik wird also Mechanismen implementieren müssen, die sicherstellen, dass auch dann die technische Interoperabilität gewährleistet bleibt, wenn jeder eine Zeit lang einzeln vor sich hin werkelt. Ähnliches gilt selbstverständlich auch für die Datensicherheit.
Text: Philipp Grätzel von Grätz
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